Koalitionsausschuss

Pollert: „Finanzminister Boddenberg hat recht: Bund muss Verlustrücktrag stärker erweitern: Auf das Jahr 2018 und von 5 auf 50 Mio. Euro.“

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände teilt die Kritik von Hessens Finanzminister Boddenberg am gestrigen Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD zur Steuerpolitik des Bundes.

 „Minister Boddenberg hat recht: Der Bund muss den Verlustrücktrag stärker erweitern: Auf das Jahr 2018 und von 5 auf 50 Mio. Euro und nicht nur wie gestern beschlossen auf 10 Mio. Euro. Sonst droht ein wichtiger Teil des Mittelstands leer auszugehen“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert. Andere Industrieländer lägen auch bei 50 Mio. Euro oder hätten gar einen unbegrenzten Verlustrücktrag.

Unter­nehmen können Verluste aus 2020 und 2021 bisher nur mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 verrechnen. Das lindert Liquiditäts- und Eigenkapitalprobleme in der Corona-Krise nur teilweise. Durch die Begrenzung des Verlustrücktrags auf das Jahr 2019 und auf eine Höchstgrenze von 5 Mio. Euro werden jedoch längst nicht alle Corona-Verluste steuerlich berücksichtigt.

Deshalb fordert die VhU wie auch weitere Wirtschaftsorganisationen, den Höchst-betrag von 5 auf 50 Mio. Euro zu erhöhen. Ferner soll der Rücktragzeitraum von einem auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Dadurch könnten aktuelle Verluste in 2020 und 2021 nicht nur mit Gewinnen aus 2019, sondern auch aus 2018 verrechnet werden.

Pollert: „Die zeitliche Erweiterung des Rücktrags ist wichtig, gerade für die Industrie. Denn ein großer Teil der Industrie befand sich schon 2019 in einer Rezession und konnte keine oder nur geringe Gewinne erwirtschaften. Das Jahr 2018 war hinge-gen durch eine Hochkonjunktur mit recht guten Gewinnen gekennzeichnet.“

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