Kritik des Bundesrechnungshofs an Energiewende

Hessische Wirtschaft schließt sich der Forderung nach einer Energiewende mit klarer Kostenkontrolle an // Hessens Stromkunden zahlen 2 Milliarden Euro EEG-Umlage

Frankfurt am Main. Scharfe Kritik an der fehlenden Kostenkontrolle der Energiewende übt der Bundesrechnungshof in einem heute bekannt gewordenen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Die VhU teilt diese Kritik. „Allein in Hessen zahlen die privaten, gewerblichen und industriellen Stromverbraucher rund 2 Milliarden Euro EEG-Umlage im Jahr 2017 – das entspricht den Investitionen des Landes Hessen!

Die EEG-Kosten sind für Privathaushalte ein großes Ärgernis und für viele Unter­nehmen ein gravierender Nachteil im internationalen Wettbewerb. Lediglich gut 100 stromintensive Industriebetriebe werden in Hessen beim EEG entlastet. Die Politik muss umsteuern. Für neue Windräder und Solaranlagen sollten keine Subventionen mehr zugesagt werden. Klimapolitik geht günstiger, wenn sie marktwirtschaftlich und europäisch gestaltet ist“, sagte Peter Bartholomäus, Vorsitzender des VhU-Energieausschusses und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Industrieparkbetreibers InfraServ Wiesbaden.

Eine von der VhU in Auftrag gegebene Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat ergeben, dass die EEG-Förderkosten noch jahrelang weiter steigen könnten: Sie betrugen bundesweit 25 Mrd. Euro im Jahr 2016 und drohen bis 2025 auf bis zu 33 Mrd. Euro anzusteigen. Bartholomäus: „Es muss Schluss sein mit der Energiepolitik nach dem Motto ‚Koste es, was es wolle‘.“

Um das „energiepolitische Fiasko zu bereinigen“, das das EEG angerichtet habe, seien zwei große Änderungen notwendig:

Erstens sollten die bereits zugesagten Kosten für die Energiewende wie EEG-Förderung und Stromnetzausbau zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Der Umbau des Stromsystems sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte entsprechend finanziert werden. Auch würde so endlich die notwendige parlamentarische Kostenkontrolle gewährleistet. Die Politik sollte prüfen, wie dies ohne Steuererhöhungen und unter Einhaltung der Schuldenbremse möglich sei.

Zweitens sollte die Politik für neue Ökostromanlagen keine Förderung mehr zusagen. Die schrittweise sinkende Obergrenze für den CO2-Ausstoß in Stromerzeugung und Industrie in der EU sei klimapolitisch voll wirksam und ausreichend. Nationale Alleingänge wie das EEG seien ökologisch unwirksam und verursachten nur unnötige Kosten.

Hintergrund:
Im Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach 88 Abs. 2 BHO über Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Schwerpunkt: Kapitel 0903, Energie- und Klimafonds, heißt es auf Seite 5:
„Das BMWi hat für die Umsetzung der Energiewende die Aufgabe der Federführung und Gesamtkoordinierung übernommen Im Hinblick auf diese Aufgabe spricht das BMWi von einer ‚Energiepolitik aus einer Hand‘ und versteht die Energiewende als gesamtstaatliche Aufgabe. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es richtig, die Kompetenzen für die Umsetzung der Energiewende zu bündeln und die Koordination und Federführung einem Ressort zu übertragen. Allerdings zeigen die Feststellungen des Bundesrechnungshofes, dass das BMWi bislang seine Rolle als Gesamtkoordinator noch nicht ausfüllt. Weder hausintern noch ressortübergreifend oder mit den Ländern finden koordinierte Absprachen statt. Das BMWi hat keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende. Elementare Fragen wie ‚Was kostet die Energiewende den Staat?‘ oder ‚Was sollte die Energiewende den Staat kosten?‘ werden nicht gestellt und bleiben unbeantwortet.“

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