Landtagsanhörung Klimagesetz

Dr. Ortlieb: Das Land soll sich auf Bewältigung der Klimafolgen konzentrieren. Die Rahmensetzung für Klimaschutz ist Sache von EU und Bund.

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände lehnt das von der Landeregierung vorgeschlagene hessische Klimagesetz mit eigenen hessischen Klimazielen ab, da die Zuständigkeit für die Rahmensetzung zur Senkung des Treibhausgasausstoßes zurecht auf der Ebene der EU und des Bund liege. Das Land solle sich auf die „Herkulesaufgabe Klimafolgenanpassung“ konzentrieren, empfiehlt die VhU in ihrer Stellungnahme zur morgigen Anhörung im Landtag.

„Klimaschutz gesetzlich zu regeln, das ist Sache der EU und des Bundes, während sich die Länder und Kommunen vorrangig um die Bewältigung der Folgen des Klimawandels kümmern sollten“, sagte die Vorsitzende des VhU-Energieausschusses, Dr. Birgit Ortlieb.

Zum einen verfüge ein Bundesland über keine geeigneten Instrumente zur Senkung des Treibhausgasausstoßes – ausgenommen hiervon seien die Emissionen der Landesverwaltung, bei deren Senkung das Land Hessen zurecht eine Vorreiterrolle anstrebe. Zum anderen wären solche Klimaschutz-Instrumente eines Bundeslandes ökologisch weitestgehend wirkungslos. Denn die EU habe bereits in den meisten Emissionssektoren jährlich sinkende CO2-Obergrenzen mit Handelssystemen für Emissionszertifikate geschaffen, oder sei gerade dabei, diese zu etablieren.

Die VhU unterstütze das Ziel, den Treibhausgasausstoß in der EU in den nächsten drei Jahrzehnten zügig zu senken und unter Wahrung von Wirtschaftswachstum und industrieller Wertschöpfung möglichst Klimaneutralität zu erreichen. „Neue Ziele und Instrumente eines Landes würden die Maßnahmen von EU und Bund zur Treibhausgasreduktion nur verkomplizieren und verteuern“, sagte Dr. Ortlieb.

„Hessen sollte den Schwerpunkt seiner Klimapolitik auf die Anpassung an die Klimafolgen legen. Die Prävention von Überflutungen nach Starkregen, die Vermeidung der Überhitzung von Innenstädten und Ortskernen, der Schutz der Verkehrswege und der Ausbau von Alarmsystemen sind Beispiele für Aufgaben, die vor Ort am besten bewältigt werden können“, so Dr. Ortlieb.

Kritisch sieht die VhU die geplante Schaffung eines neuen „wissenschaftlichen Klimabeirats“, da es bereits genügend Klimaexpertise gebe. Laut VhU-Stellungnahme sei „zu befürchten, dass dieser Klimabeirat ein weiteres steuerfinanziertes Gremium wäre, mit dem das Umweltministerium die Beeinflussung der allgemeinen politischen Willensbildung der Bevölkerung durch die Exekutive vorantreiben will, was grundsätzlich abzulehnen ist. Die allgemeine politische Willensbildung muss der Zivilgesellschaft und insbesondere dem Wettbewerb der Parteien vorbehalten sein.“

Die Stellungnahme der VhU zum Hessischen Klimagesetz finden Sie unter:

 Zur Stellungnahme der VhU zum Hessischen Klimagesetz als pdf-Datei !

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