Nationaler Brennstoffemissionshandel

Pollert: „Zu spät, zu gering, zu kompliziert – Neue Verordnung zur Kompensation von Nachteilen im internationalen Wettbewerb lässt Unter­nehmen im Stich. CO2-Menge reduzieren, nicht Preis verteuern!“

Frankfurt am Main. Als „leider unzureichend“ kritisiert die hessische Wirtschaft die heute vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zum Schutz heimischer Unter­nehmen vor Nachteilen im internationalen Wettbewerb durch die Verteuerung von Öl, Gas, Benzin und Diesel, die das Brennstoffemissionshandelsgesetz seit 1. Januar 2021 bewirkt. Die Verordnung erlaubt, dass Unter­nehmen künftig eine teilweise finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im internationalen Wettbewerb führt. Der Großteil dieser Mittel muss laut Verordnung wiederum in Klimaschutztechniken investiert werden.

„Zu spät, zu gering und zu kompliziert – das ist der erste Eindruck dieser Verordnung. Erneut unterschätzt die Bundesregierung die Benachteiligung der deutschen Unter­nehmen in Folge ihrer Klimapolitik. Über Monate wurden die Unter­nehmen im Unklaren gelassen, ob und wie sie gegen die Wettbewerbsnachteile geschützt werden. Heute, drei Monate nach Einführung des Brennstoffemissionshandels, schafft es die Bundesregierung dann endlich eine Verordnung vorzulegen – und die Enttäuschung ist groß. Gerade die mittelständischen Unter­nehmen werden hängen gelassen. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Der administrative Aufwand, um vielleicht einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen, ist für kleinere und mittlere Unter­nehmen kaum zu stemmen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), nach einer ersten Sichtung der Verordnung.

Pollert: „Im hessischen Mittelstand wird tagtäglich geschuftet, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch morgen und übermorgen noch einen gesicherten Arbeitsplatz haben. Umso mehr Kraft erfordert es, sich nach „Feierabend“ zusätzlich noch mit all den komplexen Regulierungen im Namen des Klimaschutzes auseinanderzusetzen und dafür zu kämpfen, dass das Unter­nehmen überhaupt weiterexistiert. Wir brauchen dringend eine Neuausrichtung der Klimapolitik. Denn die deutsche Klimaschutzpolitik kann und muss im Einklang mit unserer exportstarken Industrie gehen. Anderenfalls schreckt sie mit ihren hohen Kosten andere Staaten von ambitionierteren Klimazielen ab.“

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz von 2019 bildet den rechtlichen Rahmen für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für die Brennstoff­emissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme, welches die VhU seit Jahren grundsätzlich gefordert hatte.

Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden die fossilen Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Diese CO2-Bepreisung führt in allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, zu einer zusätzlichen Kostenbelastung beim Einsatz fossiler Brennstoffe. Die VhU bedauert, dass der deutsche Staat durch Mindestpreise für CO2 eine unnötige nationale Verteuerung des Klimaschutzes eingeführt hat. Stattdessen fordert die VhU für die CO2-Emissionen bei Wärme und Verkehr die Einführung einer Obergrenze der CO2-Zertifikate sowie eine jährliche Absenkung der CO2-Menge nach dem Vorbild des erfolgreichen CO2-Systems der EU für Stromerzeugung, Industrie und inner­europäischen Luftverkehr. Pollert: „Der Staat sollte die CO2-Menge verringern und nicht einfach den Preis verteuern. Denn der angebliche Lenkungseffekt bringt ökologisch fast nichts – im Unterschied zur Mengenreduktion.“

Unter­nehmen können durch den nationalen Brennstoffemissionshandel in die Situation kommen, dass sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unter­nehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sogenanntes "Carbon-Leakage"). Dies würde das mit dem nationalen Brennstoff­emissionshandel verfolgte Ziel konterkarieren. Zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unter­nehmen hat die Bundesregierung nun eine Rechtsverordnung zur finanziellen Kompensation der Unter­nehmen beschlossen.

Bitte richten Sie Ihre Fragen an:
Dr. Ulrich Kirsch
Geschäftsführer Kommunikation und Presse, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)
Telefon: 069 95808-150, Mobil: 0172 7120373, E-Mail: ukirsch@vhu.de

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