Nein zu CO2-Grenzausgleich

VhU-Präsident Mang: „Klimazoll wäre handelspolitisches Harakiri. EU-Klimapolitik soll andere Weltregionen zum Mitmachen animieren und keine Handelskonflikte schüren“

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände lehnt Pläne der EU-Kommission zur Einführung eines Klimazolls ab. Das angedachte CO2-Grenzausgleichssystem sei „fehleranfällig, bürokratisch und handelspolitisch riskant“, heißt es in einem Beschluss des VhU-Präsidiums, mit dem sich die VhU am EU-Konsultationsverfahren beteiligt.

VhU-Präsident Wolf Mang: „Ja, die EU soll den eigenen CO2-Ausstoß zügig senken und nicht darauf warten, dass andere Weltregionen ähnlich ehrgeizige Reduktionsziele verfolgen. Aber die andere Seite der Medaille ist, dass die EU mit ihren hohen Klimaschutzauflagen den heimischen Wirtschafts­standort gefährdet und übrigens auch den Erfolg der eigenen Bemühungen, weil eine Abwanderung von Wertschöpfung und Emissionen in Regionen mit niedrigeren Auflagen droht.“
Dieses Dilemma lasse sich mittelfristig nur lösen, wenn die Klimapolitik der EU möglichst viele Weltregionen zum Mitmachen animiere, um die Kluft zwischen den unterschiedlichen Ambitionsniveaus zu schließen, so Mang.

Im Alleingang einen Klimazoll einzuführen sei jedoch der falsche Weg. Mang: „Das wäre ein handelspolitisches Harakiri.“ Der VhU-Präsident fürchtet Gegenreaktionen der Handelspartner und Schaden für die exportstarke hessische Wirtschaft. „Das Risiko handelspolitischer Verwerfungen ist unbedingt zu vermeiden“, forderte Mang. Er erinnerte an die US-Strafzölle gegen deutsche und französische Weine im Zuge des Streits um Beihilfen für die Flugzeughersteller Airbus und Boeing, die auch Winzer im Rheingau und an der Bergstraße getroffen hätten.

Gegen die Einführung einer CO2-Grenzabgabe spreche die Komplexität. „Das Vorhaben macht nur Sinn, wenn die tatsächlichen CO2-Emissionen eines Produktes zweifelsfrei bestimmt werden könnten. Das ist allenfalls unter einem enormen Bürokratie- und Kontrollaufwand möglich“, gibt Mang zu bedenken.
Darüber hinaus adressiere dieses Schutzinstrument nur einen Teil des produzierenden Gewerbes und nicht alle betroffenen Branchen. Beispielsweise falle die Luftfahrt gänzlich durchs Raster, weil es hier nicht um Güter geht, die man an der Grenze mit einem „Klimazoll“ versehen könnte. Mang: „Airlines würden durch zusätzliche Klimaschutzvorgaben mehr belastet, hätten aber weniger Schutz als vorher, weil andere Schutzinstrumente zugunsten des CO2-Grenzausgleichs wegfallen sollen. Mit anderen Worten: Ein Klimazoll wäre ein Schutzschirm, der aber einige betroffene Branchen wie die Luftfahrt im Regen stehen lässt.“

Hintergrund: EU-Kommission plant Klimazoll

Europäische Unter­nehmen müssen für den CO2-Ausstoß, der bei der Produktion ihrer Güter entsteht, entsprechend viele Zertifikate im europäischen Emissionshandel erwerben. Diese CO2-Kosten machen ihre Produkte teurer im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbern, die keiner oder einer geringeren CO2-Bepreisung unterliegen. Um die Differenz auszugleichen, will die EU-Kommission bestimmte Güter beim Import in die EU mit einem Preisaufschlag entsprechend ihres CO2-Gehalts versehen. So sieht es der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2021 zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) vor (COM(2021)564 final). Damit will die EU-Kommission verhindern, dass Produktionsstätten samt ihrer Emissionen aus der EU in Regionen mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagert werden.

Der CO2-Grenzausgleich soll laut Vorschlag zum 1. Januar 2023 mit einer dreijährigen Übergangsphase starten und zunächst nur die Importe ausgewählter Produkte aus den Sektoren Aluminium, Düngemittel, Zement, Eisen und Stahl sowie elektrischer Strom betreffen. Importeure müssen dann nachweisen, wie hoch der CO2-Gehalt der importierten Waren ist, und für diese Menge „CBAM-Zertifikate“ kaufen. Der Preis entspricht dem Zertifikatspreis im europäischen Emissionshandel. Sofern bereits in den Herkunftsländern ein CO2-Preissystem existiert, können diese Kosten abgezogen werden. Im Gegenzug will die EU-Kommission die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten im Emissionshandel für die vom CBAM betroffenen Sektoren schrittweise abschaffen: Die kostenlose Zuteilung soll ab 2026 über 10 Jahre hinweg pro Jahr um 10 Prozentpunkte sinken.

Den Beschluss des VhU-Präsidiums „Nein zum Klimazoll“ vom 26. Oktober 2021 finden Sie hier: https://www.vhu.de/Nein_zum_EU-Klimazoll.pdf...

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Ansprechpartner
Katharina Peter

Katharina Peter
Leiterin Energie-, Umwelt- und
Klimapolitik