Sonntagsöffnung: Fast 100 Bürgermeister und Wirtschaftsvertreter fordern gesetzgeberischen Neuanfang

Breites Bündnis von Bürgermeistern hessischer Städte und Gemeinden sowie zahlreiche Dachorganisationen der Wirtschaft in Hessen fordern einen echten, gesetzgeberischen Neuanfang zur Regelung der Sonntagsöffnung

Ein breites Bündnis von Bürgermeistern hessischer Städte und Gemeinden sowie zahlreiche Dachorganisationen der Wirtschaft in Hessen wenden sich in einem offenen Brief an die Mitglieder des Hessischen Landtags. Darin fordern sie einen echten, gesetzgeberischen Neuanfang zur Regelung der Sonntagsöffnung.

Die Bürgermeister und Wirtschaftsvertreter warnen in ihrem Schreiben, dass sich die aktuell angedachte Regelung als bundesweit restriktivste Bestimmung zur Ladenöffnung erweisen würde. Verkaufsoffene Sonntage könnten dann kaum noch stattfinden. Zugleich käme es zu Wettbewerbs­verzerrungen zwischen Kommunen, die über hinreichend große Veranstaltungen am richtigen Ort verfügten, und solchen, die keine entsprechenden Anlässe vorweisen könnten.

Hessens Innenstädte und Ortskerne stehen seit Jahren unter Druck. Vor allem der immer stärker werdende Onlinehandel bereitet den Einzelhändlern und Kommunen Sorgen. Sie sehen die bis zu maximal vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr als attraktive Stadtmarketinginstrumente und erfolgreiche Frequenzbringer für die Innenstädte.

Die Unterzeichner fordern einen gesetzgeberischen Neuanfang zur Regelung der Sonntagsöffnung. Sie schlagen vor, den vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungskonform angesehenen Sachgrund „öffentliches Interesse“ als neuen und einzigen Sachgrund in das hessische Ladenöffnungsgesetz aufzunehmen.

Unterzeichnet haben den offenen Brief neben Kommunalvertretern und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HGStB) auch der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK), der Hessische Handwerkstag (HHT), die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), der Handelsverband Hessen (EHV), der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA, der Wirtschaftsrat Hessen sowie der Landesverband Hessen der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland.

Hintergrund: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vorgelegt, in dem auch die Sonntagsöffnung geregelt wird. Kern des Streits ist der so genannte Anlassbezug, wonach ein bestehender Anlass oder eine überregionale Veranstaltung das zentrale Kriterium einer möglichen Sonntagsöffnung in der betreffenden Kommune ist. Von Gerichten wurden die Kriterien für diese Anlässe räumlich und inhaltlich zunehmend eng ausgelegt.

 Der Brief als pdf-Datei zum download ....

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Franz-Josef Rose

Prof. Dr. Franz-Josef Rose
Arbeitsrecht