Strompreis: EEG-Umlage zügig und dauerhaft abschaffen!

Dr. Ortlieb: „EEG-Umlage zügig und dauerhaft abschaffen! Bund muss vollständige Finanzierung im Bundeshaushalt sicherstellen!“ // Weitere Entlastungen dringend nötig: Stromsteuer senken, Netzentgelte reformieren

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände begrüßt die geplante Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, die die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf auf den Weg bringt. „Je eher die Unter­nehmen von der EEG-Umlage und der damit verbundenen Bürokratie befreit werden, desto besser“, erklärte Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschuss. Sie appellierte an den Bund, die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt dauerhaft sicherzustellen. „Das, was bislang allein die Stromverbraucher getragen haben, muss jetzt der Bundeshaushalt leisten. Das ist keine Kleinigkeit. Deshalb sollte die Bundesregierung jetzt schon Vorsorge treffen, wie sie die EEG-Umlage auch dann vollständig aus dem Bundeshaushalt finanzieren kann, wenn das Bundesverfassungsgericht – wie zu erwarten – die Verwendung der 60 Milliarden Euro an Corona-Kreditermächtigungen für den Energie- und Klimafonds (EKF) als verfassungswidrig untersagt.“

Dr. Ortlieb: „Bei allem Jubel über den Wegfall der EEG-Umlage: dieser richtige Schritt allein wird nicht reichen, weil Strom auch ohne EEG-Umlage noch viel zu teuer ist im europäischen oder internationalen Vergleich. Wenn etwa ein Unter­nehmen hierzulande das Dreifache für Strom zahlen muss als sein Konkurrent in den USA, dann ist das ein echter Wettbewerbsnachteil – auch für den Wirtschafts­standort Deutschland und Hessen insgesamt.“

Die Vorsitzende des VhU-Energieausschusses verweist zudem auf stromintensive Unter­nehmen, die bislang schon von der EEG-Umlage weitgehend entlastet waren. Dr. Ortlieb: „Für diese Unter­nehmen und ihre Produktion am Anfang wichtiger Wertschöpfungsketten ändert sich an der Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage nahezu nichts.“ Deshalb müssten jetzt auch die anderen staatlichen Preisbestandteile auf den Prüfstand, von der Stromsteuer bis hin zu den Netzentgelten, so Dr. Ortlieb: „Die Stromsteuer sollte von derzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent für alle Unter­nehmen abgesenkt werden. Und die Bundesregierung muss die Reform der Netzentgelte zurück auf die Tagesordnung holen, die in der vergangenen Legislaturperiode versäumt wurde. Wenn wir hier nicht grundlegend etwas an der Systematik ändern, droht der nächste Kostenanstieg. In den vergangenen 10 Jahren haben sich die Netzentgelte bei Strom bereits um 83 Prozent verteuert.“

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Katharina Peter

Katharina Peter
Leiterin Energie-, Umwelt- und
Klimapolitik