Unverhältnismäßige Warnstreiks

Pollert: Trotz laufender Verhandlungen und vorliegenden Angeboten wird der Flug- und Bahnverkehr wieder lahmgelegt. Arbeitskämpfe mit dieser hohen Drittbetroffenheit müssen endlich gesetzlich geregelt werden.

Frankfurt am Main. „Stillstand statt Verhandlungen, damit wird die fehlende Gesprächsbereitschaft auf dem Rücken von hunderttausenden Passagieren und Unter­nehmen am reisestärksten Tag der Woche ausgetragen. Die Warnstreiks von Verdi und EVG schädigen den Ruf der Tarifpartnerschaft enorm“, kritisiert Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), deren Vorgehen. „Ab Donnerstag werden die Flughäfen in Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn bestreikt, dann auch Stuttgart, und wieder werden zahlreiche Flüge ausfallen, Passagiere und Fracht auf der Strecke bleiben. Einen Tag später wird dann parallel zu den Flughäfen auch die Bahn lahmgelegt. Jeder dieser Streiks ist unverhältnismäßig und gerade in dem wiederholten Zusammentreffen für die Kunden nicht mehr zu verstehen.“

„Bei der Bahn ist der nächste Verhandlungstermin mit der Gewerkschaft für die nächste Woche angesetzt und die Bahn hat angeboten, den Schlichterspruch für den öffentlichen Dienst als Gesprächsgrundlage zu nehmen. Aus diesem Grund ist der erneute Streik völlig unnötig und zeigt nur, dass die EVG jedes Augenmaß verloren hat. Was für 2,5 Millionen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst als Gesprächsgrundlage gut genug ist, reicht bei der EVG nicht mal für Verhandlungen und führt wieder dazu, dass der Personen- und Gütertransport auf der Schiene ohne Rücksicht auf Dritte zum Erliegen kommt.“

Dirk Pollert: „Wir bedauern, dass Arbeitskämpfe im Verkehrssektor längst nicht mehr das letzte Mittel in einer Tarifauseinandersetzung sind. Streiks - gerade in diesem Ausmaß - sollten aber nur das letzte Mittel sein, wenn am Verhandlungstisch keine Einigung erzielt werden kann. Gerade bei dieser hohen Drittbetroffenheit von Passagieren und Unter­nehmen kann es nicht sein, das Gewerkschaften Streikaktionen einsetzen und schon wieder parallel ansetzen. Wir appellieren daher erneut an den Gesetzgeber, dem Arbeitskampfrecht engere Grenzen zu setzen, um unbotmäßigen Schaden von Unbeteiligten abzuwenden. Der ausufernden Praxis verhandlungsbegleitender Warnstreiks muss Einhalt geboten werden, solange bis die Verhandlungen der Tarifparteien nicht endgültig gescheitert sind.“

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Franz-Josef Rose

Prof. Dr. Franz-Josef Rose
Arbeitsrecht