VGH-Urteil zu Diesel

Dr.-Ing. Jochen Knake: „Stadt Frankfurt und Land Hessen müssen Fahrverbote weiter verhindern“

Frankfurt am Main. Die hessische Wirtschaft ist erleichtert, dass es nach dem gestrigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu keinem flächendeckenden Fahrverbot in Frankfurt kommen wird.

„Fahrverbote sind generell unverhältnismäßig, denn es gibt wirkungsvolle andere Maßnahmen. Hessische Betriebe und ihre Beschäftigten benötigen saubere Luft wie alle Menschen. Aber sie brauchen auch Planungssicherheit und freie Fahrt in hessische Innenstädte“, sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Dr.-Ing. Jochen Knake, Geschäftsführer des Elektro-Industrieunternehmens NOLTA GmbH in Cölbe.

Dr. Knake weiter: „Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt müssen Fahrverbote in Frankfurt weiter verhindern. Auch einzelne Straßensperrungen würden die Betriebe und Pendler hart treffen und sind zu vermeiden. Hessen muss den Luftreinhalteplan entsprechend nachbessern.“

Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt müsse Maßnahmen umsetzen, die zur Luftreinhaltung beitragen, dabei aber den Verkehr nicht behindern. „Straßensperrungen wie am Mainkai sollten unterbleiben. Sie verursachen Staus und leiten den Verkehr nur unnötig um. Beispielsweise können intelligente Verkehrssysteme den Verkehr verflüssigen und so den Schadstoffausstoß reduzieren.“ Durch den Ausbau von Bus- und Bahnangeboten und die Modernisierung der Busflotten müsse das innerstädtische Mobilitätsangebot attraktiver und auch sauberer werden. Gleichzeitig müsse das Umland auf Straßen und Schienenwegen besser angeschlossen werden.

In einer Berufungsverhandlung hatte der VGH der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen aufgegeben, die Belastung mit Stickstoffdioxid in „kürzest möglicher Zeit“ zu reduzieren. Das Land Hessen wurde verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Frankfurt zu ergänzen. Eine großräumige Fahrverbotszone für ältere Diesel- und Bezinautos wurde vom VGH aber als unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger auf Eigentum oder Berufsfreiheit abgelehnt. Land und Stadt müssen bis Anfang 2021 den Luftreinhalteplan um weitere Maßnahmen ergänzen, um die Stickstoffdioxid-Werte auf den Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft abzusenken. Einzelne streckenbezogene Durchfahrbeschränkungen hat der VGH für den Fall von Grenzwertüberschreitungen nicht ausgeschlossen.

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