VhU fordert Lockerungen der Homeoffice-Verpflichtung

Pollert: „Es ist Zeit, das Recht der Unter­nehmen, selbst den Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen, wiederherzustellen.“

Frankfurt am Main. Die Inzidenzzahlen sinken. Die hessische Wirtschaft begrüßt den sich offensichtlich abzeichnenden Erfolg in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Möglichkeit, sich in Impfzentren und bei den niedergelassenen Hausärzten impfen zu lassen, hat sich positiv ausgewirkt und führt zu steigenden Impfzahlen. „Wir registrieren mit Freude die langsame Rückkehr in ein normales Leben“, so VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert, „fordern aber gleichzeitig diese Rückkehr auch für die von uns vertretenen Unter­nehmen“.

Die durch die Arbeitsschutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz resultierenden Belastungen müssten jetzt schrittweise wieder abgebaut werden. „Dazu gehört als erstes die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für Unter­nehmen. Wir können zurückkehren auf den gesetzlichen Grundsatz aus der Gewerbeordnung, dass die Unter­nehmen die Zeit, die Art und Weise und vor allem den Ort der Arbeit bestimmen. In welchen Bereichen mobiles Arbeiten einvernehmlich Sinn macht, lösen sie im Wege der doppelten Freiwilligkeit als Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam unter Berücksichtigung der betrieblichen Mitbestimmung“, so Pollert abschließend.

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Prof. Dr. Franz-Josef Rose
Arbeitsrecht