VhU-Sozialforum zum Thema Arbeitsunfähigkeit

Walter: „Arbeitsunfähigkeitszeiten und Langzeiterkrankungen verringern // Schnellere Gesundung und Rückkehr an den Arbeitsplatz // Arbeitsunfähigkeit kostet jedes Jahr 75 Milliarden Euro

Frankfurt am Main. Arbeitgeber zahlen für arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer deutschlandweit über 62 Milliarden Euro für Entgeltfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge, in Hessen rund 5 Mrd. Euro. Hinzu kommen 13 Milliarden Euro für Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche, an dem die Arbeitgeber über den Beitrag zur Krankenkasse zur Hälfte beteiligt sind.

Noch nicht eingerechnet ist der Aufwand für die Unter­nehmen, um den Arbeitsausfall zu kompensieren.

„Wir wollen alle am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen Beteiligten auf ihre Pflichten und Möglichkeiten – auch im Zusammenwirken – für weniger Arbeitsunfähigkeitszeiten, Verhinderung von Langzeiterkrankung und eine schnellere Gesundung aufmerksam machen: Ärzte sollen die konkrete Tätigkeit des Patienten berücksichtigen und sobald möglich eine Wiedereingliederung am Arbeitsplatz oder eine Reha anregen; Krankenkassen sollen dem Arbeitgeber initiativ das Ende des Lohnfortzahlungszeitraums melden; Reha-Träger sollten für schnellere und erfolgreichere Maßnahmen besser zusammenarbeiten; und der Gesetzgeber sollte prüfen, ob die Bescheinigungstätigkeit zur Entlastung der Arztpraxen nicht auf besonders damit betraute Ärzte übertragen werden sollte. Abgesehen davon muss die Bescheinigungstätigkeit der Ärzte auch effektiv kontrolliert werden“, erklärte Roland Walter, Vorsitzender des Ausschusses Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Geschäftsführer Walter Verpackungen GmbH, Offenbach.

„Die Krankenkassen müssen die Arbeitgeber auf den Tag genau informieren, wann der 6-Wochen-Zeitraum mit derselben Erkrankung ausläuft. Nur die Krankenkasse – nicht der Arbeitgeber – kennt die die ärztlichen Diagnosen und weiß deshalb, wie lange dieselbe Krankheit vorliegt. Ab 2022 verpflichtet der Bundesgesetzgeber die Krankenkassen endlich, diese Information dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen. Krankenkassen sollten aber schon heute und von sich aus die Arbeitgeber über das Auslaufen des 6-Wochen-Zeitraums informieren“, sagte Walter.

Jährlich würden ca. 77 Mio. Arbeitsunfähigkeiten festgestellt und die Bescheinigungen in vierfacher Ausführung ausgestellt - für den Arzt, den Versicherten, die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Deshalb stelle die ab 2021 eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Meilenstein für eine schnellere und lückenlose Information an Krankenkassen und Arbeitgeber dar.

„Zur Entlastung der Arztpraxen sollte geprüft werden, ob die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit zukünftig nicht besser auf besonders damit betraute Ärzte übertragen werden sollte. Die Bescheinigungstätigkeit der Ärzte darf auch nicht länger ohne jegliche Kontrollen bleiben. Die bisherigen Kontrollmöglichkeiten bei der gemeinsamen sog. Prüfungsstelle von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung Hessen wurden in der Praxis nicht ausgeübt. Deshalb sollte der Bundes-Gesetzgeber diese Aufgabe dem Medizinischen Dienst übertragen, der schon jetzt in Zweifelsfällen prüft, ob tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliegt“, so Walter.

Arbeitgeber engagierten sich sehr erfolgreich für die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer, wie die in den letzten 30 Jahren nochmals halbierte Arbeitsunfall-Quote zeigt. Die Zahl der Berufskrankheiten ist zwar zuletzt leicht angestiegen, jedoch beruht dies im Wesentlichen auf der erheblichen Erweiterung des Berufskrankheiten-Katalogs. Darüber hinaus investieren Unter­nehmen viel in die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung. „Einen großen Beitrag für mehr Gesundheit können Ärzte und Reha-Träger leisten. Erkrankt ein Arbeitnehmer, müssen Ärzte und Reha-Träger notwendige Behandlungen und Reha-Maßnahmen möglichst schnell in die Wege leiten und noch besser untereinander aber z. B. auch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammenarbeiten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz ein ganzes Maßnahmepaket für eine schnellere und damit bessere Reha auf den Weg gebracht, das jetzt von den Praktikern auch umgesetzt werden muss. So kann der Heilungsprozess und die Rückkehr an den Arbeitsplatz beschleunigt werden. Nicht vergessen werden sollte, dass die eigene Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wesentlich auch von jedem Einzelnen positiv beeinflusst werden kann: etwa durch genügend Bewegung, ausgewogene Ernährung, Verzicht auf Zigaretten sowie nur sehr maßvollen Alkoholkonsum“, sagte Walter.

Weiterführende Informationen: VhU-Positionspapier  „Zeiten der Arbeitsunfähigkeit reduzieren, Gesundheit verbessern – Arbeitgeber vor unrechtmäßigen Kosten schützen“

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Ansprechpartner
Stefan Hoehl

Dr. Stefan Hoehl
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik