VhU-Verkehrsausschuss zum Tarifeinheitsgesetz

Dr.-Ing. Knake: „Egoistische Streiks kleiner Gewerkschaften, die Eisenbahnen, Airlines oder Flughäfen wochenlang lahmlegen, müssen verhindert werden.“

Frankfurt am Main. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses der VhU, Dr.-Ing. Jochen Knake, hat sich zufrieden gezeigt mit der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz: „Es ist gut, dass die Richter die Verfassungsbeschwerden der Berufs- und Spartengewerkschaften, wie etwa der Piloten und Lokführer, weitgehend zurückgewiesen haben.

Die nun vom Gericht verfügte Nachbesserung des Gesetzes sollte genutzt werden, um sicher zu stellen, dass egoistische Streiks kleiner Einzelgewerkschaften, die wochenlang Eisenbahnen, Airlines oder Flughäfen lahmlegen, künftig verhindert werden.“

Diese Entscheidung ändere aber nichts daran, „dass wir weiterhin eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts benötigen, um die Allgemeinheit sowie die Wirtschaft vor unverhältnismäßigen Arbeitskämpfen und deren Folgen zu schützen“, so Knake. Insbesondere müsse die Frage der Verhältnismäßigkeit von Streiks ausgewogen justiert werden

Die hessische Wirtschaft sei auf funktionierende Mobilitäts- und Logistiksysteme angewiesen und brauche sowohl für den Personen­verkehr als auch für den Warentransport Planungssicherheit und nicht „Chaos durch Dauerarbeitskämpfe“, sagte Dr.-Ing. Knake und ergänzte: „Gerade der im Außenhandel starke Wirtschafts­standort Hessen wird gestärkt, wenn es gelingt, die Häufigkeit und das Ausmaß der Streiks in sensiblen Verkehrssektoren wieder zu minimieren.“

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