VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im August 2022 in Hessen

Pollert: „Das sog. Bürgergeld ist ein falscher Fünfziger – alimentieren statt aktivieren ist ein gescheitertes Rezept aus der Vergangenheit“

Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist im August um rund 9.000 auf rund 176.000 gestiegen, darunter sind rund 59.000 Langzeitarbeitslose. Rund 55.000 offene Stellen sind bei den Arbeitsagenturen gemeldet. Einschließlich der nicht bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Stellen werden in Hessen rund 120.000 Arbeitskräfte gesucht.
 
„Das sogenannte Bürgergeld ist ein falscher Fünfziger und droht zu einem arbeitsmarktpolitischen Schildbürgerstreich zu werden. Alimentierung statt Aktivierung heißt dessen völlig falsche Devise in Zeiten des Arbeitskräftemangels auf allen Qualifikationsstufen. Statt Arbeitsanreize setzt das „Bürgergeld“ Anreize zum Verbleib im Leistungsbezug: durch höhere Geldleistungen, unbegrenzte Übernahme von Wohnkosten für zwei Jahre, deutliche Anhebung des Schonvermögens und eine weitgehende Abschaffung der Sanktionen in den ersten sechs Monaten. Dabei wäre es wichtig, gerade am Beginn von Arbeitslosengeld II alles auf die Rückkehr in Arbeit auszurichten, damit keine Gewöhnung an Sozialleistungen eintritt. Ich fordere die Arbeitsagenturen und Jobcenter in Hessen auf, weiter konsequent Kurs zu halten in Richtung Beschäftigung“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände.

Die falschen Signale eines sog. Bürgergelds passten nicht zu den immer neuen Rekordständen bei den offenen Stellen bei gleichzeitig hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Kaum nachvollziehbar sei auch die weitgehende Aussetzung von Sanktionen. Zwar würden nur die wenigsten Arbeitslosen überhaupt mit Sanktionen belegt. „Aber die Forschung zeigt: Sanktionen wirken, weil Arbeitslose schneller in Arbeit finden. Wenn einzelne Leistungsbezieher hartnäckig die Kooperation verweigern, müssen Jobcenter hierauf auch zukünftig reagieren können. Mit seinem Bürgergeld-Entwurf lässt der Arbeitsminister das Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ endgültig hinter sich – zugunsten eines umfassenden Alimentationsprinzips. Das ist ungerecht und leistungsschädlich, denn die noch höheren Sozialausgaben werden durch Steuerzahler finanziert, die ihre Lebenshaltungskosten selbst erwirtschaften müssen. Es kann nicht angehen, dass einzelne Bürgergeld-Empfänger künftig womöglich sogar über mehr Wohnraum verfügen als die Steuerzahler, die diese Leistung finanzieren“, so Pollert weiter.
 
„Stattdessen sollte Arbeitsminister Heil endlich die Anrechnungsregeln im SGB II reformieren, wie dies auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Denn derzeit lohnt sich selbst verdientes Einkommen für Leistungsempfänger kaum, weil der Hinzuverdienst fast vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird. Die Anrechnungsregeln müssen endlich so reformiert werden, dass die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit für Arbeitslose immer die attraktivste Option ist. Arbeit muss sich schlicht mehr lohnen. Es spricht Bände, dass sich der Heil’sche Bürgergeld-Entwurf zu diesem zentralen Thema ausschweigt“, so Pollert abschließend.

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Stefan Hoehl

Dr. Stefan Hoehl
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik