VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Februar 2023 in Hessen

Pollert: Jobcenter müssen Langzeitarbeitslose frühzeitig und beharrlich vermitteln oder Qualifizierungs- und Gesundheitsangebote machen

Frankfurt am Main. Im Februar 2023 waren rund 179.000 Personen arbeitslos, rund 800 mehr als im Vormonat. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt mit rund 60.000 Personen noch immer rund 25 Prozent über dem Stand von Januar 2020. Hessenweit sind fast 110.000 Stellen unbesetzt.
 
„Die Abwärtsspirale Langzeitarbeitslosigkeit muss von den Jobcentern möglichst früh unterbrochen werden, indem sie schnell vermitteln oder passende Qualifizierungs- und Gesundheitsmaßnahmen anbieten. Nur so kann das Ziel erster Arbeitsmarkt erreicht werden, denn Langzeitarbeitslosigkeit macht nicht nur häufig krank, sondern senkt mit zunehmender Dauer auch die Chancen auf eine neue Beschäftigung. Denn mit immer länger andauernder Arbeitslosigkeit gehen wertvolle Kompetenzen verloren“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
 
Jobcenter hätten es mit einer besonderen Zielgruppe zu tun, so Pollert, denn über zwei Drittel der Bürgergeld-Bezieher seien ohne Berufsabschluss. Hinzu kämen vielfach gesundheitliche Probleme: „Jobcenter müssen gesundheitliche Hürden für eine Arbeitsaufnahme noch besser erkennen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Hierfür müssen die Jobcenter ihr Initiativrecht  gegenüber Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und Krankenkassen für eine optimale Abstimmung nutzen. Gerade in komplexen Fällen ist die reibungslose Zusammenarbeit aller Akteure entscheidend, damit Leistungsbezieher nicht im Zuständigkeits-Wirrwarr auf der Strecke bleiben“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.
 
Mindestens genauso wichtig sei aber eine beharrliche Aktivierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Chancen, auch für weniger Qualifizierte, gebe es zuhauf – hessenweit seien rund 23.000 Stellen in Helfer- und Anlerntätigkeiten unbesetzt: „Jobcenter müssen konsequent Kurs auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt halten, falls notwendig mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und persönlichem Coaching. Ein Verwahren in sog. Ein-Euro-Jobs oder Qualifizierungen ins Blaue hinein darf es nicht geben. Leider setzt das neue Bürgergeld mit höheren Regelsätzen und eingeschränkten Sanktionsmechanismen gerade für Langzeitarbeitslose gefährliche Anreize zum Verharren im Leistungsbezug. Jobcenter müssen hier Alternativen zum Leistungsbezug aufzeigen, etwa durch flexible Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse. Diese sind ein Sprungbrett in Beschäftigung und können den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen“, so Pollert abschließend.

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