VhU zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 25.08.2020 zum Kurzarbeitergeld

Hessische Wirtschaft begrüßt Verlängerung des Überbrückungsinstruments Kurzarbeitergeld

VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert erklärt zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 25.08.2020 zum Kurzarbeitergeld: "Es hilft Unter­nehmen und Beschäftigten die anhaltende außergewöhnliche Corona-Krise zu bewältigen, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin das Überbrückungsinstrument Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängern will.

Erfreulich ist ebenfalls, dass Kurzarbeitergeld weiterhin für Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung steht, die eine unverzichtbare Flexibilisierungsfunktion für den Arbeitsmarkt haben. Zu begrüßen ist weiterhin, dass der Bund mit Steuermitteln die durch das verlängerte Kurzarbeitergeld zusätzlich entstehenden Kosten übernimmt. Noch höherer Druck auf den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung und damit steigende Arbeitskosten kann so vermieden werden.

Falsch ist hingegen die ab Juli 2021 beschlossene Verknüpfung von Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsmaßnahmen, weil das ohnehin schon komplizierte Instrument Kurzarbeitergeld dadurch noch komplizierter und gerade für viele kleinere und mittlere Unter­nehmen unanwendbar wird. Nichts spricht aber gegen freiwillige Lösungen. Sinnvolle Qualifizierungsmaßnahmen liegen im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unter­nehmen und Arbeitnehmern. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit zielführende Qualifikationsmaßnahmen auch finanziell unterstützt. Dies hilft Unter­nehmen und Beschäftigten im Strukturwandel, der auch in der Corona-Krise weitergeht.

Arbeitsmarktpolitisch falsch und gefährlich ist die Fortschreibung der in diesem Jahr erstmals geschaffenen stufenweisen Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 %. Höhere Sozialleistungen sind jedem einzelnen zu gönnen, belasten aber Steuer- und Beitragszahler noch weiter und schaffen eine Anspruchshaltung für höhere Sozialleistungen bei Nicht-Arbeit. Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sollten denselben, seit Jahrzehnten bewährten Leistungssatz von 60 % bzw. 67 % mit Kind haben. Mit der Grundsicherung steht für echte Notfälle ein leistungsfähiges System bereit."

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