"Ein flächendeckendes Arbeiten von zu Hause ist in der Praxis nicht durchsetzbar", so VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert, "weder können Autos im heimischen Wohnzimmer montiert noch die Tätigkeiten einer Krankenschwester oder eines Altenpflegers von zu Hause erbracht werden." Nur im Wege der doppelten Freiwilligkeit müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam entscheiden, in welchen Bereichen mobiles Arbeiten unter Berücksichtigung der betrieblichen Mitbestimmung einvernehmlich Sinn macht.
Nach Auffassung der VhU braucht die Praxis in den Unternehmen keinen Rechtsanspruch auf einen Home Office-Arbeitsplatz. In vielen Branchen und Betrieben werden fortlaufend individuelle Lösungen mit den Mitarbeitern und den Betriebsräten einvernehmlich gefunden, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und den betrieblichen Erfordernissen gerecht werden. Vor allem müssen Unternehmen selbst entscheiden können, wo die Arbeit im Home Office sinnvoll und vor allem bezahlbar ist. Dies in Anbetracht der vom Arbeitgeber zu tragenden erheblichen Kosten, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzes ergeben. Denn Arbeit im Home Office stellt Arbeit an einem Arbeitsplatz dar, für den die Arbeitsstättenverordnung mit den Anforderungen an die sicherheitsrelevante Ausstattung gilt. Zudem erfordern der Datentransfer vom Büro zum Arbeitsplatz im Home Office und zurück sowie die Nutzung unternehmensbezogener Daten in der Privatwohnung erhebliche technische und finanzielle Aufwendungen, um die notwendige Datensicherheit zu gewährleisten.
"Bei der doppelten Freiwilligkeit muss es auch angesichts der weiteren Forderung aus der Politik, der Arbeitgeber müsse sich an den Miet-, Strom- und Heizungskosten anteilig beteiligen, bleiben. Ein solch teurer Anspruch auf einen Home Office-Arbeitsplatz muss vor allem in Zeiten, die von weiterer Globalisierung und Digitalisierung geprägt sind, abgelehnt werden", so Pollert weiter.