VhU zur aktuellen Diskussion über mobiles Arbeiten / Homeoffice in der Corona-Pandemie

Pollert: „Wir müssen Balance halten: Mobiles Arbeiten, wo immer möglich, Präsenz im Betrieb, wo erforderlich, und die Menschen pandemiegeschützt in Arbeit halten!“

Frankfurt am Main. Zur aktuellen politischen Diskussion um eine Homeoffice-Pflicht für Unter­nehmen erklärte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert: „Betriebe sind sichere Orte.

Unsere Unter­nehmen haben gemeinsam mit ihren Beschäftigten unter Berücksichtigung der betrieblichen Mitbestimmung und anknüpfend an die Erfolge der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt in den vergangenen Monaten viel erreicht, um die Arbeit in Corona-Zeiten systematisch sicherer zu machen. Dazu gehörten beispielsweise komplexe Pandemiepläne, vielfältige Homeoffice- und Datenschutzregelungen und betriebliche Vereinbarungen. Die hessischen Arbeitgeber ermöglichen Homeoffice überall dort, wo es auch möglich ist – das steht außer Frage. Aber Homeoffice ist nur eine Möglichkeit, Kontakte zu beschränken, eine pauschale Pflicht bringt hier gar nichts. Da Hygienemaßnahmen und Covid-Arbeitsschutzmaßnahmen konsequent angewendet und eingehalten werden, ist das Infektionsrisiko in unseren Unter­nehmen gering. Zudem können vor allem Fertigungsbetriebe und auch viele Dienstleistungsunternehmen nur dann laufen, wenn ihre Beschäftigten auch vor Ort die Arbeit erbringen. Daher haben wir integrierten Infektionsschutz in Anwendung und stetige Weiterentwicklung gebracht und brauchen keinen auf Einzelmaßnahmen bezogenen Aktionismus.“

In den hessischen Unter­nehmen wurden einvernehmlich erhebliche Anstrengungen zur Installation von Hygienekonzepten unternommen. Diese werden kontinuierlich weiterentwickelt. Zudem wurde Homeoffice in großem Umfang ermöglicht. Die VhU und ihre Mitgliedsverbände haben zu diesem Zweck umfangreiche Hilfestellung geleistet. Sie haben Informationsveranstaltungen zum Arbeits- und Arbeitsschutzrecht durchgeführt. Haben optimierte Hygienekonzepte erläutert, Vertragsmuster und Betriebsvereinbarungen zur Verfügung gestellt, um Arbeit im Betrieb und Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. „Hier sind verantwortliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie beide Sozialpartner am Werk“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Geboten sei gegenwärtig das und nur das, was dem Infektionsschutz auch wirklich diene. Es sei durch keinerlei Zahlen belegbar, dass die Arbeit im Homeoffice weniger Infektionsgefahren hat als die Arbeit vor Ort im Betrieb unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Covid-Arbeitsschutzstandards. „Deshalb müssen wir die Balance halten: Mobiles Arbeiten, wo immer es möglich ist, Präsenz im Betrieb, wo die erfolgreiche Aufgabenerfüllung dies erfordert. Und vor allem müssen wir die Menschen pandemiegeschützt weiter in Arbeit halten – denn nur mit Wertschöpfung können wir unsere Sozialsysteme am Leben halten, die im Moment alle versorgen. Es mag immer Einzelne geben, die den Ernst der Lage nicht verstanden haben. Aber ich bin mir ganz sicher, dass der ganz überwiegende Teil der hessischen Wirtschaft seiner Corona-bedingten Verantwortung sehr gerecht wird. Pauschale Vorwürfe an die Unter­nehmen sind deshalb genauso wenig lösungsorientiert wie pauschale Vorschriften und Ansprüche, die an der betrieblichen Praxis vorbeigehen“, so Pollert abschließend.

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Franz-Josef Rose

Prof. Dr. Franz-Josef Rose
Arbeitsrecht