VhU zur Ankündigung von Sozialminister Klose für höhere Krankenhaus-Investitionen

Pollert: Mehr Landesgeld für Krankenhäuser allein reicht nicht – vor allen Dingen braucht es eine Krankenhaus-Strukturreform

„Im Grundsatz ist es richtig und zu begrüßen, dass das Land Hessen seine Investitionsverpflichtung in Gebäude und Geräte der hessischen Krankenhäuser jetzt zukünftig besser nachkommen will. Denn wenn Geld für notwendige Investitionen fehlt – wie seit vielen Jahren auch in Hessen –, haben Krankenhäuser einen gefährlichen Anreiz, mehr Operationen durchzuführen, um sich zu refinanzieren. Dies ist schlecht für die Gesundheit der Versicherten und für die Finanzen der Krankenkassen. Aber nur mit mehr Geld lässt sich die Verantwortung des Landes für eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht erfüllen. Die Landesregierung muss vor allen Dingen ihrer Pflicht für eine sinnvolle Planung der Krankenhausstrukturen sowie der Notfallversorgung nachkommen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Pollert weiter: „Experten sind sich seit langem einig, dass eine gut aufgestellte Krankenhauslandschaft einerseits eine wohnortnahe Grundversorgung und andererseits spezialisierte Zentren für komplizierte Eingriffe gewährleisten muss. Die Realität sieht in Hessen und im Rest des Bundesgebietes anders aus: zu viele kleine Krankenhäuser mit zu vielen Betten und einem zu breiten Behandlungsspektrum. Und wo wenig spezialisiert operiert wird, sinkt die Qualität und steigen die Komplikationen“.

Die Landesregierung sollte deshalb dem Beispiel anderer Bundesländer wie NRW und Niedersachsen folgen und mit den Akteuren im Gesundheitswesen einen Prozess anstoßen, an dessen Ende der Plan für zukunftsfähige stationäre Strukturen in Hessen steht. „Nicht zuletzt durch die demographische Entwicklung ist es 5 vor 12: für die in Jahrzehnten gewachsenen stationären Strukturen gibt es schon jetzt nicht genügend Personal. Und dieses Problem wird sich von Jahr zu Jahr verschärfen, weil mit jedem Jahrgang mehr Erwerbstätige in Rente gehen werden. Eine Krankenhausstrukturreform stiftet deshalb durch mehr Spezialisierung dreifachen Nutzen: bessere Behandlungs-Qualität, bessere Personalausstattung und effizienter eingesetzte Gelder der Steuer- und Beitragszahler“, so Pollert abschließend.

Weiterführende Informationen:

Sachverständigenrat zur Begutachtung und Entwicklung im Gesundheitswesen, 2018: „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“

 Bericht des Bundesrechnungshofs vom 10.09.2020: „Prüfung der Krankenhausfinanzierung“

Sondergutachten der Monopolkommission, Mai 2022: „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“

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Ansprechpartner
Stefan Hoehl

Dr. Stefan Hoehl
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik