VhU zur Bundesverfassungsgerichts-Verhandlung zu Hartz-IV-Sanktionen

Pollert: "Angemessene Sanktionen sind nötig, damit sich Hartz IV nicht zum bedingungslosen Grundeinkommen verwandelt" // Großzügigere Freibeträge sollen zur Arbeitsaufnahme möglichst in Vollzeit motivieren.

Frankfurt am Main. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute auf Vorlage des Sozialgerichts Gotha darüber verhandelt, ob Leistungskürzungen bei Hartz-IV-Empfängern durch die Jobcenter bei mangelnder Mitwirkung verfassungsgemäß sind.

„Die Solidargemeinschaft der Steuerzahler kann erwarten, dass die Unterstützten alles unternehmen, um eine Arbeit zu finden und ihre Existenz aus eigener Kraft zu bestreiten. Ohne angemessene Sanktionen würde sich die Grundsicherung für Arbeitsuchende von einer vorübergehenden Fürsorgeleistung zu einem dauerhaften bedingungslosen Grundeinkommen verwandeln. Denn dann könnte jeder Leistungsempfänger zumutbare Arbeit ohne Konsequenzen nach eigenem Gutdünken ablehnen. Die Motivation zur Arbeitsuche würde erheblich geschwächt. Angemessene und verfassungsgemäße Sanktionen sind deshalb unverzichtbar“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände.

Statt - wie Teile der Politik - Sanktionen in Frage zu stellen, sollte der Bundesgesetzgeber dafür sorgen, dass Leistungsempfänger noch besser zur Arbeitsaufnahme motiviert und unterstützt werden. Denn Transferbezieher dürften nicht das Gefühl bekommen, zwar Geld vom Amt zu bekommen, aber ansonsten alleingelassen zu werden „Die Hessische Landesregierung sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass für eigenes Einkommen aus Vollzeit- oder vollzeitnaher Arbeit großzügigere Freibeträge gewährt werden. So entsteht noch mehr Motivation zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung. Die Jobcenter müssen die Leistungsempfänger dabei unterstützen, indem sie ihre individuellen Fähigkeiten, Stärken und Qualifikationen detailliert erfassen und für eine passgenaue Beratung, Förderung und Vermittlung nutzen“, sagte Pollert.

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