VhU zur Einigung über Eigenstromerzeugung

VhU lobt Einigung EU-Bund zum Bestandsschutz für Eigenstromerzeugung // Bartholomäus: „Verlässlicher Rechtsrahmen für Industrie wichtig!“

Frankfurt am Main. Auf die heute bekanntgegebene Einigung zur Eigenstromerzeugung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) mit Erleichterung reagiert. „Für Dutzende Industrieunternehmen in Hessen werden so unsinnige Mehrkosten abgewendet – teilweise in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Ein nachträglicher Eingriff in Bestandsanlagen hätte das Vertrauen in die Investitionssicherheit in Deutschland beschädigt. Wir danken Bundeswirtschaftsminister Gabriel für seine erfolgreichen Verhandlungen mit der EU. Ebenso danken wir der hessischen Landesregierung für ihre Unterstützung in Berlin und Brüssel“, sagte Peter Bartholomäus, Vorsitzender des VhU-Energieausschusses und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Industrieparkbetreibers InfraServ Wiesbaden.

Bund und EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, dass bestehende Anlagen zur Eigenstromerzeugung auch künftig nicht mit der EEG-Umlage belastet werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium heute mitteilte.

Bartholomäus betonte, wie wichtig ein langfristiger Bestandsschutz für die hessische Industrie ist: „Viele Unter­nehmen haben in hocheffiziente und klimafreundliche KWK-Anlagen investiert – um wettbewerbsfähig zu bleiben und um CO2-Emissionen zu reduzieren. Ein verlässlicher Rechtsrahmen ist wichtig. Große Investitionen brauchen Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung ermöglichen.“

Allerdings warnte Bartholomäus vor verfrühter Euphorie: „So begrüßenswert die grundsätzliche Einigung zwischen Bund und EU-Kommission ist, so wichtig ist nun die konkrete Ausformulierung der Gesetze. In Bezug auf die Modernisierungsdefinition bei der Eigenerzeugung sollte auf die gerade erst erstellte Formulierung im Leitfaden der Bundesnetzagentur zurückgegriffen werden. Investitionen in Effizienz dürfen per Saldo nicht zu höheren Belastungen führen. Bei den Entlastungsregeln von der KWK-Umlage sollte darauf geachtet werden, dass der Unterschied zwischen entlasteten und nicht-entlasteten Unter­nehmen nicht immer weiter zunimmt. Mittelfristig sollte die Politik deshalb andere Formen der EEG- und KWK-Finanzierung prüfen.“

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