Vor der Ministerpräsidentenkonferenz zu Corona

Pollert: „Regeln in Hotspots besser durchsetzen und nur differenziert verschärfen. Gastronomie nicht dicht machen, Reisebranche nicht weiter beschränken! Folgen für Industrie beachten. Geschäfte, Schulen und Kitas müssen offen bleiben.“

Frankfurt am Main. Als „überzogen weil ungeeignet und unverhältnismäßig“ kritisiert die VhU die diskutierte Zwangsschließung von Gastronomiebetrieben und die Verschärfung der Beschränkungen in der Reisewirtschaft.

„Im Bahn- und Luftverkehr sowie bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen gibt es keine gefährliche Anzahl an Neuinfektionen, weil vernünftige Schutzkonzepte praktiziert werden und gut wirken. Auch der Einzelhandel ist kein ‚hotspot‘, da auch hier die Schutzregeln gut beachtet werden. Deshalb wäre dort eine neue 25-Quadratmeter-Regel nicht nachvollziehbar“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert zur Beschlussvorlage der heutigen Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder. Er rief die Bevölkerung auf, die Schutzregeln eng zu befolgen, insbesondere durch konsequentes Verhalten im Privatleben, um persönlich zur Entschärfung der Lage beizutragen.

Erleichtert zeigte sich Pollert darüber, dass die Politik aus dem Frühjahr die Lehre ziehe, Schulen und Kitas so lange wie möglich offen zu halten: „Das ist wichtig: Für Kinder, Eltern und auch für die Unter­nehmen.“

Pollert forderte mehr Differenzierung in der Corona-Politik: „Wo es funktionierende Schutzkonzepte gibt, braucht man keine Verschärfungen. Wenn die Ansteckung vor allem im privaten Raum erfolgt, macht es keinen Sinn, Restaurants und Hotels zu beschränken. Es wäre kein wirkungsvoller Ansatz, Bürger und Betriebe, die sich vorbildlich an Regeln halten, jetzt noch stärker zu beschränken. Die Regeln müssen in Hotspots besser durchgesetzt werden und sollten nur differenziert verschärft werden.“ Selbstverständlich nutze die Wirtschaft alle Möglichkeiten, dass Beschäftigte mobil arbeiten, versicherte der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Die Politik sollte „aus ihrem juristischen Scheitern beim Beherbergungsverbot gelernt haben“ und nur verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, forderte Pollert und warnte: „In der extrem schwierigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und persönlicher und wirtschaftlicher Freiheit müssen auch die Folgen für formell nicht beschränkte Teile der Wirtschaft beachtet werden, wie etwa für die Industrie, die überregional und international tätig ist. Ein abermaliges Herunterfahren der Wirtschaft würde nicht nur die Dienstleistungssektoren direkt treffen, sondern mittelbar auch die Industrie – zum Beispiel durch weniger Absatz ihrer Produkte und Beschränkungen beim Kundenkontakt. Das muss verhindert werden. Auch deshalb müssen u. a. die Geschäfte genauso wie die Schulen und Kitas so lange wie möglich offen bleiben.“

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