Vor der morgigen Videokonferenz der Kanzlerin und Ministerpräsidenten

Mang: „Keine gesetzliche Homeoffice-Pflicht! Betriebe sind sichere Orte. Wirtschaft wird alle Potenziale nutzen, um so weit wie möglich Homeoffice zu ermöglichen.“

Frankfurt am Main. Zur aktuellen politischen Diskussion zur morgigen Videokonferenz der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten über eine Homeoffice-Pflicht für Unter­nehmen erklärte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang: „Betriebe sind sichere Orte.

Nach dem 1. Lockdown haben wir gemeinsam als Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle erforderlichen Anstrengungen zum Infektionsschutz unternommen. Diese gemeinschaftlich in der Arbeitswelt erzielten Beiträge zur Coronabekämpfung sind aus unserer Sicht überzeugende Gründe für die politischen Entscheider, dass es keiner weiteren – auch keiner vorübergehenden – Einschränkungen des Arbeitens vor Ort in den Unter­nehmen bedarf. Trotzdem wird die hessische Wirtschaft im 2. Lockdown alle Potenziale nutzen, um so weit wie möglich Homeoffice zu ermöglichen. Wir geben diesen Appell des Ministerpräsidenten und seines Stellvertreters gerne über unsere 80 Mitgliedsverbände an ihre 150.000 Unter­nehmen weiter.“

„Wir lehnen gesetzliche Ansprüche auf mobiles Arbeiten oder auf Arbeiten im Homeoffice ab. Das war vor Corona so, und das wird auch nach Corona so bleiben. Solch ein Gesetz braucht die Wirtschaft nicht. Denn in den Betrieben finden tagtäglich Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmung einvernehmlich passende betriebliche Regelungen, die an der Art des geschäftlichen Tätigwerdens und an der Arbeitsorganisation und deren Weiterentwicklung ausgerichtet sind.“, so Mang weiter.

Während Corona hat der weit überwiegende Teil der hessischen Unter­nehmen die Chancen der digitalen Arbeitswelt genutzt und praktiziert mobiles Arbeiten – wo immer es möglich ist. Mobil gearbeitet wird vorübergehend auch als Notfallmaßnahmen, selbst dann, wenn der Arbeitserfolg auf diesem Wege nicht optimal oder sogar kostenintensiver oder verzögerter erzielt werden kann. Zugleich wurde erforderliches Arbeiten im Betrieb vor Ort oder bei Kunden verantwortungsvoll ausgestaltet, etwa durch Pandemiepläne, Hygienekonzepte und den zwischen den Sozialpartnern, der Bundesregierung sowie den Bundesländern und den Unfallversicherungsträgern vereinbarten SARS-Cov2-Arbeitsschutzregeln, so dass der Arbeitsplatz auch in Coronazeiten ein vergleichsweise sicherer Ort ist.

Viele Arbeiten und Aufgaben müssten im Betrieb erledigt werden. So natürlich die Produktion von Maschinen, Impfstoffen oder Autos, aber auch z. B. Dienstleistungen wie im Handwerk. „Einschränkungen des Arbeitens vor Ort in den Unter­nehmen wären kontraproduktiv und in ihren Folgen unabsehbar. Die Fabriken und Gewerbebetriebe sowie die zugehörigen Verwaltungseinheiten der Unter­nehmen müssen offen bleiben und dürfen nicht geschlossen werden. Wir haben allesamt ein gesamtgesellschaftliches Interesse, dass unsere Wirtschaft bestmöglich durch die Coronakrise kommt und in ihrer Breite schnellstmöglich Fahrt aufnimmt“, so der VhU-Präsident abschließend.

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