Beschäftigungsoptionen

Welche der nachfolgenden Optionen für Sie denkbar sind, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen, wie dem Sprachstand, den Kompetenzen oder dem beruflichen Abschluss ab. Natürlich sind auch die Bedarfe der potenziellen Beschäftigten / des Beschäftigen zu berücksichtigen, wie beispielsweise der eigene Bleibe- und Rückkehrwunsch oder die vorherige berufliche Tätigkeit. 

  • Beschäftigung 
    Wenn die Voraussetzungen aus Ihrer Sicht bestehen und die Erlaubnis zur Beschäftigung von Seiten der Ausländerbehörden erteilt ist, können Sie Geflüchteten ein unmittelbares Beschäftigungsverhältnis anbieten. Ggf. kommen auch Teilzeitbeschäftigungsoptionen sowie eine für die Dauer des Aufenthalts befristete Probebeschäftigung in Frage. Was alles zu berücksichtigen ist, finden Sie unter diesem  Link
     
  • Ausbildung 
    Eine duale Ausbildung dürfte vor allem für jugendliche ukrainische Geflüchtete in Frage kommen. Wenn Sie eine Ausbildung für Geflüchtete anbieten möchten, hilft Ihnen die Initiative des Landes Hessen „Wirtschaft integriert“ weiter. 
     
  • Teilzeitausbildung 
    Für Mütter und Väter, die eine Betreuung gewährleisten müssen, ist ggf. auch eine Teilzeitausbildung interessant. Sollten Sie Interesse an der Durchführung eines Teilzeitausbildung haben, wenden Sie sich an die  Servicesstelle Teilzeitausbildung.
     
  • Einstiegsqualifizierung
    Sollten die Voraussetzungen für eine Ausbildung noch nicht bestehen, gibt es mit dem Instrument der Einstiegsqualifizierung (EQ) die Möglichkeit, eine Ausbildung im Betrieb ein halbes oder ganzes Jahr vorzubereiten und Fertigkeiten, Sprache und Kenntnisse im Betrieb zu vermitteln. Voraussetzung ist hier ein Vertrag. Die Bundesagentur unterstützt Unter­nehmen finanziell
     
  • Teilqualifizierung
    Mit der Teilqualifizierung (TQ) können Sie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die keinen qualifizierten Berufsabschluss haben und als Un- oder Angelernte eine Tätigkeit ausüben, systematisch und in Etappen auf einen Berufsschulabschluss vorbereiten. Dieses Instrument kommt vor allem für Geflüchtete in Frage, die fachfremd Aufgaben bei Ihnen übernehmen und einen Berufsabschluss nachholen wollen. Auch hier sind sprachliche Fördermaßnahmen integrierbar. 
     
  • Praktika
    Natürlich können auch Praktika ein Instrument sein, um entweder eine Beschäftigung oder eine duale Ausbildung anzubahnen. Hierbei gibt es unterschiedliche Arten, wie die Hospitation, das Orientierungs-, das Pflicht-, das freiwillige und das ausbildungsbegleitende Praktikum. Wie genau Praktika für Geflüchtete umgesetzt werden können, erfahren Sie in einer  Broschüre des KOFA und unseres Dachverbands BDA