Beschäftigung von Geflüchteten - FAQ

Bei der Beschäftigung von Geflüchteten gibt es viele unterschiedliche Fragen, die sich Unter­nehmen stellen. Wir haben Ihnen einige Fragen und Antworten für die Umsetzung in der Praxis gesammelt. 

Wie kommt man mit Geflüchteten in Kontakt? 
Generell ist zu empfehlen, sich an die zentralen Anlaufstellen (siehe hier) zu wenden. Eine unmittelbare Hilfe bietet der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Auf der dortigen Stellenbörse können Sie Praktikumsplätze oder auch konkrete Angebote einstellen. Eine spezifisch auf ukrainische Staatsbürger ausgerichtete Plattform ist die Homepage UAtalents. Ein weiteres Angebot bietet das EURES-Portal mit seinem EU-Talentpool für ukrainische Geflüchtete - Deutschland nimmt an dieser Pilotinitiative zwar nicht teil, für Arbeitgeber ist das Anbieten von Stellen aber trotzdem möglich. Generell helfen auch die Kommunen Ihrer Gemeinde vor Ort und vermitteln Kontakte zu Unterbringungseinrichtungen. Eine erste Anlaufstelle können auch die Integrationslotsen des Landes Hessen sein. 

Wer kommt genau?
Momentan ist noch schwer zu sagen, wie viele Geflüchtete zu uns kommen und wie sich das Beschäftigungsinteresse und die Bleibeperspektive entwickelt. Mehrheitlich flüchten derzeit Frauen, Jugendliche und Kinder. Die Beschäftigung steht für viele voraussichtlich in der aktuellen Phase nicht im Vordergrund. Perspektivisch dürfte  – auch in Abhängigkeit des Bleibeinteresses – eine Beschäftigung für Erwachsene das Ziel sein, basierend auf der vorherigen Tätigkeit. Für Jugendliche sind sicherlich auch Praktika und Ausbildungen eine Option. 

Wie sieht es mit den sprachlichen Voraussetzungen aus?
Für eine Beschäftigung und die Integration insgesamt ist die Sprache eine sehr wichtige Voraussetzung. Häufig wird ein Sprachniveau von mindestens B1 für eine Beschäftigung oder eine Ausbildung empfohlen. Der Sprachstand kann insbesondere in Sprach- und Integrationskursen erhoben werden (s. u.). 

Wie kann man Qualifikationen identifizieren und anerkennen?

Der Großteil der Berufe in der privaten Wirtschaft ist nicht reglementiert. Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt hängt daher zumeist nicht von der Anerkennung der Berufsabschlüsse ab. Voraussetzung für die Anerkennung ist üblicherweise ein Nachweis über den beruflichen oder hochschulischen Abschluss in der Heimat. In Deutschland obliegt die Anerkennung dieser Abschlüsse unterschiedlichen Institutionen.In der Regel muss man sich in Hessen entweder an die Kammerorganisationen wenden. Weitere Auskunft erteilt das IQ Netzwerk Hessen.

Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat eine hilfreiche Zusammenstellung zu unbürokratische Wegen in Beschäftigung für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt, die Sie  hier finden.

Welche konkreten Optionen haben Sie als Unter­nehmen?
Unter der Voraussetzung der von der Ausländerbehörde erteilten Beschäftigungserlaubnis haben Sie verschiedene Optionen, die von Praktika und Einstiegsqualifizierung über die duale (Teilzeit-)Ausbildung und die Teilqualifizierung bis hin zur klassischen Beschäftigung reichen. Einen Überblick mit weiterführenden Informationen erhalten Sie hier.

Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es? 
Unter­nehmen, die Geflüchteten eine Perspektive geben, erhalten insbesondere auf Bundesebene und hier über die Instrumentarien vielfältige Unterstützungsangebote. Einen umfangreichen Überblick erhalten Sie auf der Seite des KOFA des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Auch das KURSNET der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Ihnen eine themenorientierte Suche nach geeigneten Fördermaßnahmen. 

Wo gibt es sprachliche Unterstützungsmaßnahmen?
Maßnahmen zur Sprachförderung im Rahmen der Beschäftigung bietet in der Regel das Bundesamt für Migration und Flucht an. Hier gibt es eine gesonderte Programmlinie zur „berufsbezogenen Sprachförderung“. Das KURSNET der Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen dabei, das passende Angebot zur Sprachförderung zu finden. Im Rahmen der Ausbildung gibt es außerdem die Möglichkeit, das Instrument der Assistierten Ausbildung zu nutzen. Auch das KOFA hat umfangreiche Informationen zur Sprachförderung zusammengestellt. 

An wen kann ich mich für Unterstützung in Vorbereitung einer oder während der Beschäftigung wenden? 
Das Bildungswerk der hessischen Wirtschaft unterstützt bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen aus dem bestehenden Angebot. Nehmen Sie zur weiteren Klärung von Unterstützung bitte Kontakt zu Sebastian Kühnel auf.  
 

Ansprechpartner
 Dr. Vladimir von Schnurbein

Dr. Vladimir von Schnurbein
Gesellschafts- und Bildungspolitik