Chancen des Internets der Dinge und Dienste nutzen!
Die Digitalisierung beschleunigt den Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft. Märkte und Wertschöpfungsketten wandeln sich, Neues entsteht, Konsumenten und Investoren haben mehr Handlungsfreiheit und Verantwortung, wirtschaftliche und politische Macht wird verschoben. Innovative Unternehmen gewinnen die Chance zur Erschließung neuer Märkte. Betriebe und Arbeitnehmer erhalten durch mobiles Arbeiten neue Optionen, die Arbeit zeitlich und räumlich zu flexibilisieren und berufliche und familiäre Aufgaben besser zu vereinbaren. Für die Digitalisierungspolitik bietet die Soziale Marktwirtschaft den richtigen Ordnungsrahmen, damit Beschäftigung und Wohlstand weiter wachsen.
I. Voraussetzungen
Netzinfrastruktur
Gigabit-Netze sind das Rückgrat der digitalen Transformation. Bis 2025 müssen Gigabit-Netze für alle Unternehmen, privaten Haushalte, wirtschaftsnahe Behörden und entlang der Verkehrswege verfügbar sein. Die Politik im Bund sowie in der EU muss dafür den geeigneten Regulierungsrahmen schaffen, etwa für die zügige Vergabe der 5G-Frequenzen. Nötig sind mehr Effizienz und Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau der Infrastrukturen, gezielte Investitionsanreize für einen 5G-Leitmarkt und der prioritäre Anschluss der Industrie- und Gewerbegebiete an Gigabit-Netze.
Wettbewerb
Auch auf Digitalmärkten muss die Wirtschaftspolitik von Bund und Länder so viel wettbewerbliche Selbststeuerung wie möglich anstreben. Wettbewerbspolitische Staatseingriffe sind rechtfertigungsbedürftig, nicht der freie Markt. Ein wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf besteht nur, wenn ein natürliches Monopol durch hohe Marktzutrittsschranken vor potentieller Konkurrenz geschützt ist und wenn sich keine Substitutionskonkurrenz durch technischen Fortschritt abzeichnet. Wenn wesentliche Einrichtungen („essen-tial facilities“) auf Datenmärkten existieren, ist wettbewerbspolitisch der Bedarf einer Zugangsregulierung zu prüfen. Aufgrund der extrem hohen Innovationsdynamik auf den meisten Digitalmärkten ist nicht davon auszugehen, dass es dort einen systematisch höheren Bedarf an wettbewerbspolitischen Staatseingriffen gibt als auf konventionellen Märkten.
Datenschutz
Die Wirtschaft braucht ein praktikables Datenschutzrecht. Ökonomische Vorteile der Datenverarbeitung sind mit dem nötigen Schutz personenbezogener Daten in angemessenen Ausgleich gebracht werden. Der EU-Gesetzgeber und der Bundesgesetzgeber sollten das Datenschutzrecht so regeln, dass der administrative und finanzielle Aufwand der Unternehmen sinkt.
II. Arbeit: Mehr Flexibilisierung zulassen
Arbeitsort
Mobile Arbeit muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitnehmer und der betrieblichen Erfordernisse geregelt werden. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, keine diesbezüglich neuen Rechtsansprüche allein zugunsten der Arbeitnehmer zu schaffen, sondern die Regelung moderner Formen des Arbeitens der betrieblichen Ebene zu überlassen. Denn in den Betrieben müssen die passgenauen Lösungen gefunden werden, um wissenszentrierte „Arbeitsplätze“ optimal auszugestalten.
Arbeitszeit
Damit die Möglichkeiten der digitalen Arbeitswelt wie mobiles Arbeiten flexibel genutzt werden können, muss das Arbeitszeitgesetz an Stelle der werktäglichen die wöchentliche Höchstarbeitszeit regeln. In der europäischen Arbeitszeitrichtlinie muss die Ruhezeit flexibler ausgestaltet werden. Der Bundesgesetzgeber muss dann die Ruhezeit verkürzen und durch den Arbeitsvertrag flexibel ausgestalten lassen.
Arbeitsschutz
Für an die Digitalisierung angepasste Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der freiwilligen Gesundheitsförderung brauchen die Betriebe mit Unterstützung der Landesregierung passende Rahmenbedingungen und keine bürokratischen Hürden.
Betriebliche Mitbestimmung
Damit der notwendige Digitalisierungsprozess in den Betrieben schnell und reibungslos eingeleitet werden kann, muss der Bundesgesetzgeber das Betriebsverfassungsgesetz modernisieren. In besonders sensiblen Bereichen der Digitalisierung muss den Arbeitgebern das Recht zukommen, die beabsichtigte Maßnahme in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorläufig durchzuführen. Dies notfalls bei gleichzeitiger Anrufung der Einigungsstelle. Die Regelung der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen kann hier als „Blaupause“ dienen.
III. Bildung: Investieren und flankieren
Schule
Digitalisierung ist als Chance zu nutzen, Schule neu zu denken und Lernorte auch zu Erlebnisorten werden zu lassen. Das erfordert Ressourcen von Bund und Land, technische Voraussetzungen nebst fachkundigem Support sowie die Qualifizierung in der Lehreraus- und weiterbildung.
Studium und Forschung
Im Hochschulwesen sind Investitionen etwa in den Bereichen Data Science, industrielle Software und IT-Sicherheit zu stärken. Nötig ist die gezieltere Verzahnung der hessischen Hochschul- und Forschungslandschaft mit Unternehmen beim Technologie- und Wissenstransfer. Die vorhandenen Ansätze in jeder Hochschule sind als institutionelle Strategie zu bündeln und auch mit der Wirtschaft in einen gemeinsamen Digitalrahmen für den Hochschulstandort Hessen einzubringen.
Aus- und Weiterbildung
Der Staat sollte die Sozialpartner nur dort, wo nötig unterstützen und mit Angeboten flankieren. Die Landesregierung sollte in die Digitalisierung der staatlichen Bildungsträger und insbesondere der Berufsschulen investieren, eine umfassende Digitalstrategie aufsetzen und neue Programme, wie Lernzentren 4.0, starten.
IV. Wirtschaft: Den Standort fit machen für die Digitalökonomie
Wirtschaftsförderung
Die Landesregierung muss dazu beitragen, dass Hessen im kommenden Jahrzehnt einer der Top-3-Standorte der Digitalwirtschaft in Deutschland wird. Sie soll Gründerzentren für digitale Start-ups finanziell besser fördern, die Standortbedingungen für Rechenzentren gemeinsam mit der Stadt Frankfurt verbessern, für den Mittelstand ein „Hessisches Innovations- und Beratungszentrums Digitalisierung“ errichten, den KI-Standort Südhessen stärken, den Zugang zu Risikokapital für junge Unternehmen erleichtern und mit Beratung der Sicherheitsbehörden die Cyber-Sicherheit gerade mittelständischer Technologieunternehmen erhöhen.
Besteuerung
Auch in der digital geprägten Wirtschaft müssen vornehmlich Gewinne und Einkommen besteuert werden. Die von der EU vorgeschlagene Digitalsteuer sollte von Deutschland abgelehnt werden, da sie zur Doppelbesteuerung mit nationalen Ertragsteuern führt. Anzustreben ist eine globale Lösung, zumindest auf Ebene der OECD, die sicherstellt, dass in der EU entstandene Gewinne global tätiger Plattformen auch tatsächlich der Besteuerung unterworfen werden.
Stromversorgung
Strom ist der Treibstoff der Digitalisierung. Nur mit sicherer und moderner Stromversorgung gelingt die Digitalisierung. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen das Elektrizitätssystem vor Cyber-Attacken schützen. Zudem müssen Bundestag und Bundesrat den Rahmen für digitale Stromzähler nutzerfreundlich ausgestalten und für mehr Wettbewerb und Innovationen im Strommarkt sorgen.
Handel
Ein Marktmachtmissbrauch marktbeherrschender Online-Marktplätze in „platform-to-business“-Beziehungen muss ausgeschlossen werden. Der EU-Gesetzgeber sollte eine Generalklausel zur AGB-Kontrolle von Online-Plattformen einführen. Nötig ist eine effektive EU-Missbrauchskontrolle. Die EU-Wettbewerbsbehörden müssen gewährleisten, dass Plattformbetreiber die Faktoren, die die Platzierung von Produktangeboten auf Marktplätzen bestimmen, diskriminierungsfrei gestalten.
Verkehrstelematik
Durch Telematik und bessere digitale Verkehrslenkung muss der Straßenverkehr verflüssigt werden. Hierzu sollten Land und Kommunen ihre Investitionen erhöhen, Pilotprojekte fördern und Ampeln und Verkehrszeichen digital vernetzen.
Personenbeförderung
Um das Potential von digital vermittelten, innovativen Mitfahrdiensten und Mietwagenangeboten als Ergänzung zu den unverzichtbaren Bus- und Bahnangeboten zu heben, sollte der Bundesgesetzgeber das Personenbeförderungsgesetz modernisieren, ohne den öffentlichen Personennahverkehr zu benachteiligen: Das Pooling-Verbot und die Rückkehrpflicht für Mietwagen sollten abgeschafft und die Taxiregulierung liberalisiert werden. Die Kommunen sollten mehr Abstellflächen für Carsharing-Fahrzeuge vorsehen.
Schienenverkehr
Um die Effizienz, Qualität und Attraktivität des Schienenverkehrs zu steigern, müssen Bund und Land Hessen digitale Maßnahmen zur Steigerung der Infrastrukturkapazitäten fördern. Vergabekriterien sollen mehr nach Qualität ausgerichtet werden.
V. Öffentlicher Sektor: Behörden digital modernisieren
E-Government
Durch die Digitalisierung nahezu sämtlicher Behördenvorgänge sollen Bürger und Unternehmen von finanziellen und zeitlichen Bürokratiekosten entlastet werden. Das Onlinezugangsgesetz muss rasch umgesetzt werden. Das Land Hessen sollte einen großen Teil der bis 2024 für die Digitalisierung vorgesehenen einen Milliarde Euro zur Modernisierung der Behörden von Land und Kommunen in Hessen inklusive der Schulung des Personals des öffentlichen Dienstes verwenden.
Bauwerksdatenmodellierung
Die Effizienz von Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden und Infrastruktur kann durch die digitale Erfassung und Modellierung der Bauwerksdaten (BIM) noch weiter erhöht werden. Bei öffentlichen Aufträgen ist eine mehrjährige Einführungsphase nötig.
Soziales
Die Sozialleistungsträger und die Landesregierung in Hessen müssen den elektronischen Datenaustausch für bessere und schnellere Sozialleistungen und deren konsequente Wirksamkeitsüberprüfung nutzen. Die hessische Landesregierung muss sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Arbeitgeber Daten nur noch einmal melden müssen.