An neue Herausforderungen anpassen

Der Strukturwandel – hervorgerufen durch die digitale Transformation – verändert die Arbeitswelt rapide: Er erfordert Veränderungen bei Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz und bei vielem anderen mehr. Unter­nehmen in Hessen und ihre Beschäftigten erleben gegenwärtig, dass die rechtlichen Grundlagen die Anforderungen der Zukunft nicht nur nicht ausreichend berücksichtigen, sondern in vielen Fällen geradezu behindern.

Unter­nehmen müssen jedoch die zahlreichen Chancen, die die Digitalisierung bietet, für sich und ihre Mitarbeiter optimal nutzen können. Deshalb steht ein gewaltiger Modernisierungsprozess an, der das Arbeits- und Sozialrecht an die neuen Herausforderungen anpasst und Hemmnisse gezielt abbaut
Dabei setzt sich die VhU rechtspolitisch für einen fairen Ausgleich von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen durch die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen zeitlichen Gestaltungsspielräumen für die Beschäftigten und den betrieblichen Belangen ein.

Maßstab aller Arbeitszeitgestaltung ist die Kundenorientierung. Zu den sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen informiert und berät die VhU die Mitgliedsverbände kontinuierlich. Sie unterstützt die Mitgliedsverbände durch Informations- und Vortragsveranstaltungen sowie ausführliche Schulungsmaterialien. Sie arbeitet aktuelle arbeitsrechtliche Themen auf und bietet Hilfe bei der Beratung und Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten an.

Arbeitszeit flexibel gestalten: Arbeitszeitgesetz modernisieren

Insbesondere das Arbeitszeitgesetz mit viel zu starren zeitlichen Höchstgrenzen und anderen beschränkenden Regelungen wird dem digitalen Zeitalter nicht mehr gerecht. Die Arbeit entkoppelt sich aufgrund neuartiger Tätigkeitsmöglichkeiten bzw. Tätigkeitsschwerpunkte immer mehr von fest vorgegebenen Arbeitszeiten. Flexibilität im Arbeitszeitrecht sowohl der Unter­nehmen als auch der Beschäftigten stößt an Grenzen, wenn die aktuellen Regeln mit einer täglichen Höchstarbeitszeitdauer von acht Stunden und der Notwendigkeit einer ununterbrochenen Ruhezeit von mindestens elf Stunden weiter von Bestand sind.

Der Tagesbezug ist abzuschaffen und durch eine auch aus dem Europarecht gebotene wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Die im Gesetz weiter verankerte ununterbrochene Ruhezeit muss auf neun Stunden verkürzt werden und eine Definition von kurzfristigen Tätigkeiten, die nicht als Unterbrechung der Ruhezeit zu bewerten sind, erfolgen.

(Beschäftigten-) Datenschutz mit Augenmaß umsetzen

Aus Big Data Smart Data zu machen, aus riesigen Datenmengen kundenrelevante Daten zu erzeugen -  diese Kernaufgabe der Digitalisierung verstärkt die datenschutzrechtlichen Herausforderungen und erhöht die Anforderungen an die IT-Sicherheit in den Unter­nehmen enorm.

Die VhU berät die Mitgliedsverbände bei allen Fragen zur rechtlichen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie zum nationalen Beschäftigtendatenschutzgesetz und deren Zusammenwirken. Rechtspolitisch setzt sich die VhU dafür ein, die digitale Entwicklung nicht durch ein überbordendes Datenschutzrecht zu bremsen, das den Missbrauch als Normalfall seiner Geschäftsgrundlage begreift.

Arbeitsschutz 4.0: Dosierte Regulierung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sind entscheidende Erfolgsfaktoren für die Unter­nehmen. Deshalb ist das Schutzniveau in Deutschland bereits enorm hoch. Auch die Kernelemente des Arbeitsschutzes 4.0 werden durch bereits bestehende gesetzliche Regelungen erfasst.
Die VhU setzt sich dafür ein, den Arbeitsschutz mit Bedacht weiter zu entwickeln. Neue regulative Konkretisierungen im Bereich des Arbeitsschutzrechtes dürfen allenfalls mit Augenmaß und für die Unter­nehmen der Mitgliedsverbände praktisch leicht umsetzbar ausgestaltet werden. Arbeitsschutzrechtliche Regelungen müssen insbesondere für kleine und mittelständische hessische Betriebe erfüllbar sein.
Die Digitalisierung eröffnet zudem immer mehr Möglichkeiten mobil zu arbeiten, also die Arbeitsleistung räumlich und zeitlich flexibel außerhalb des direkten Einflussbereichs des Arbeitgebers zu erbringen. Damit werden die Weichen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten weit überwiegend in den privaten Bereich verlagert.
Die VhU leistet Hilfe auf der Suche nach sinnvollen und passgenauen Angeboten, die den Unter­nehmen der Mitgliedsverbände den größtmöglichen Nutzen bringen und dabei die Eigenverantwortung der Beschäftigten in der Praxis - wie bereits im Arbeitsschutzgesetz vorgesehen - stärken.

Nützliche Erfahrungsaustausche

Die Rechtsprechung erfolgt aus gutem Grund durch hauptamtliche Richter, denen ehrenamtliche Richter zur Seite stehen, um aus ihrer Praxiserfahrung bei der Rechtsanwendung pragmatisch zu beraten. Die VhU organisiert die Benennungen der vielen ehrenamtlichen Arbeits- und Sozialrichter in ganz Hessen. Und sie sorgt mit regelmäßigen Erfahrungsaustauschen zwischen Richtern und Unter­nehmen für Aktualisierung der Informationsstände.

Ehrenamtliche Richter an den hessischen Arbeits- und Sozialgerichten

Die VhU und ihre regionalen Geschäftsstellen benennen die arbeitgeberseitigen ehrenamtlichen Richter für die Arbeits- und Sozialgerichte in Hessen. Einmal im Jahr informiert die VhU die von ihr benannten Richter im Rahmen zweier Veranstaltungen zu aktuellen Themen des Arbeits- bzw. Sozialrechts.
 

Ansprechpartner
Franz-Josef Rose

Prof. Dr. Franz-Josef Rose
Arbeitsrecht