Position der VhU zu Altersvorsorge entbürokratisieren und für kleine Betriebe und Geringverdiener attraktiv machen – Anreize für längere Lebensarbeitszeit setzen vom 22.10.2025
Betriebliche Altersvorsorge entbürokratisieren
Zusammenfassung
Die betrieblichen Altersvorsorge (bAV) muss durch eine mutige Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen entbürokratisiert sowie insbesondere für Geringverdiener und kleine Betriebe erheblich attraktiver gemacht werden. Nur so kann die dringend nötige bessere Verbreitung der bAV erreicht werden. Derzeit hat gut die Hälfte der Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Betriebliche Altersversorgung hat einen Anteil von immerhin 7 Prozent am Einkommen Älterer (Alterssicherungsbericht 2024). Der Anteil der Unternehmen, deren sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mindestens eine Betriebsrentenanwartschaft haben, verringert sich aber erheblich, je kleiner der Betrieb ist und je gerin-
ger der Verdienst des Beschäftigten.
Viel mehr kapitalgedeckte Betriebsrentenanwartschaften sind ein entscheidender Baustein für eine auskömmliche Altersversorgung und gegen die Überlastung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. Immer weniger Erwerbstätige und immer mehr Rentner dürfen nicht zu immer neuen Rekord-Sozialversicherungsbeiträgen führen, die Arbeitsplätze vernichten würden.
Die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ist eine ideale Ergänzung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente, weil damit jede Generation für sich selbst vorsorgt und die Versorgungslasten nicht in die Zukunft verschiebt. Deutschland hat im internationalen Vergleich bei der Verbreitung der bAV noch viel Luft nach oben: Das Volumen der kapitalgedeckten bAV bleibt hierzulande mit 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts deutlich hinter dem OECD-Durchschnitt von rund 50 Prozent zurück (OECD Pension Outlook 2024).
Kontraproduktiv für höhere Renditechancen wirkt die in Deutschland tief verankerten Risikoaversion zusammen mit dem Wunsch nach garantierter Höhe der Altersbezüge. Hier muss einerseits die Politik höhere Aktienanteile in Altersvorsorgeprodukten ohne garantierte Auszahlungssumme ermöglichen. Andererseits sollten alle rentenpolitisch Verantwortlichen in der Öffentlichkeit für die Chancen der Anlage in Sachwerten, also vor allem Aktien, werben. Für ein stabiles Altersvorsorgesystem der drei Säulen ist es wichtig, dass dieser schwierige Mentalitätswandel in Deutschland gelingt. Länder wie zum Beispiel Schweden, Dänemark
oder Norwegen zeigen, dass es geht.
Auch für Arbeitnehmer, die von der Versorgungspflicht befreit und Mitglied in berufsständischen Versorgungswerk sind, müssen die Regelungen des Betriebsrentenrechts anwendbar sein. Dies betrifft z. B. die Möglichkeit der Abfindung von Kleinstanwartschaften, die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung und die Neuregelungen zu Wertguthaben. Weiterhin sollte an allen Stellen, an denen das Betriebsrentenrecht
eine Betriebsvereinbarung zur Voraussetzung macht, auch die Möglichkeit einer Vereinbarung mit einem Sprecherausschuss ergänzt werden. Dies betrifft etwa die Regelungen zu Optionssystemen. Weiterhin muss die reine Beitragszusage auch für Unternehmen ohne Betriebsrat möglich sein. Andernfalls blieben bedeutende Beschäftigtengruppen ausgeschlossen.
Der Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt zwar kleine Schritte in die richtige Richtung, ist aber insgesamt viel zu mutlos.
Die VhU schlägt daher folgendes vor: Siehe Positionspapier
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