Hessisches Waldgesetz

Stellungnahme der VhU zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes vom 10.04.2026

10.04.2026 3 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die VhU begrüßt, dass die hessische Landesregierung die Zulässigkeit der Rohstoffgewinnung im Bannwald entsprechend den Vereinbarungen im hessischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf neu regelt. Der Gesetzentwurf korrigiert den kategorischen Ausschluss der Rohstoffgewinnung im bisherigen Bannwald und ermöglicht wichtige Ausnahmen. Damit erhöht der Gesetzentwurf der Landesregierung die Versorgungssicherheit, sichert kurze Lieferwege und trägt dazu bei, dass die Kosten im Wohnungsbau nicht komplett aus dem Ruder laufen. Die anhaltende Weltunordnung zeigt, dass eine konsequent durchdeklinierte Zeitenwende auch bedeutet, übertriebene Verbote zur Rohstoffgewinnung aufzuheben.

Die VhU begrüßt den Gesetzentwurf, denn eine resilient aufgestellten Wirtschaft trägt zur Sicherung des Wohlstands bei. Die als Gesetzentwurf (E) vorgelegte Änderung des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) wird begrüßt, denn sie ist vergleichbar mit der Regelung, wie sie bereits in den Jahren 2013 und 2014 in Hessen gültig war und scheint geeignet zu sein, zukünftig die Gewinnung von Rohstoffen im bisherigen Bannwald wieder zu ermöglichen.

Nur zwei Tage vor dem russischen Überfall auf die Ukraine hat der Hessische Landtag am 22.02.2022 eine Änderung des Hessischen Waldgesetzes beschlossen und den Bannwaldschutz verschärft. Die verschiedenen Voraussetzungen für eine künftige Gewinnung von Rohstoffen im Bannwald wirken so zusammen, dass einzelne Voraussetzungen zwar möglicherweise überwindbar sind, niemals jedoch alle gleichzeitig. Es ist davon auszugehen, dass durch die 2022 beschlossene Verschärfung des Bannwaldschutzes die Rohstoffgewinnung im Bannwald künftig generell unzulässig ist. Faktisch wurde damit der langfristige Ausstieg aus der standortgebundenen Gewinnung von Sand und Kies insbesondere im Rhein-Main-Gebiet beschlossen, wo der Bedarf an mineralischen Rohstoffen besonders hoch ist.

Die Corona-Pandemie, der großflächige russische Überfall auf die Ukraine oder die Sperrung der Straße von Hormus zeigen, wie schnell Lieferketten auseinanderbrechen können. Versorgungssicherheit bei Baurohstoffen durch eine Gewinnung vor Ort ist ein Standortvorteil in einer dynamischen Wirtschaftsregion, die einen großen Baubedarf hat: Sei es für Wohnungen, sei es für Verkehrsinfrastruktur oder für Gewerbegebiete oder für neue Energieinfrastruktur. Zudem sind kurze Transportwege ökologisch günstig, weil sie LKW-Verkehr und CO2-Emissionen vermeiden. Überdies werden die Baukosten gedämpft, wenn Sand und Kies vor Ort beschafft und nicht teuer von weit her transportiert werden müssen. Das kann ein Beitrag gegen weiter steigende Mieten und Immobilienpreise sein. In Hessen gibt es einen Bannwaldbestand i.H.v. 19.000 Hektar. Lediglich ein kleiner Anteil davon sind potenzielle Abbauflächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe im Hessen.

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