Novelle des Baugesetzbuches – „Bau-Turbo“

VhU-Stellungnahme zum Referentenentwurf der BauGB-Novelle „Bau-Turbo“

30.06.2025 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Das Bundesbauministerium hat am 04.06.2025 die Bundesverbände zu seinem Referentenentwurf für die BauGB-Novelle zum „Bau-Turbo“ um Stellungnahme gebeten. Aufgrund der sehr kurzen Frist hat die VhU auf eine Beteiligung in gewohnter Form verzichtet und hat in einer formlosen Stellungnahme nur Hinweise zum neuen „§ 246e BauGB – Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“ gemacht.
Am 18.06.2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.

VhU-Stellungnahme:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu Anhörung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände folgende Hinweise, um deren Berücksichtigung wir bitten:

Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau (§ 246e neu BauGB)

  • Die Sonderregelung des § 246e BauGB sollte neben dem Wohnungsneubau noch um Regelungen für den beschleunigten Bau von Kitas, Schulen und Nahversorgungsangeboten ergänzt werden. Denn Wohnungsneubau benötigt in der Regel soziale Infrastruktur und begleitendes Gewerbe, die ebenfalls planungs- und genehmigungsrechtliche Vorfahrt benötigen, da sie in der Regel gleichzeitig zum Wohnungsneubau benötigt werden.
  • Zudem sollte die Befristung des § 246e BauGB nicht zum 31.12.2030 ablaufen, sondern erst zum 31.12.2035.“

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