Überlegungen zur Novelle des Hessischen Denkmalschutz­gesetzes

Überlegungen zur Novelle des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, um den Denkmalschutz in Hessen unbürokratischer und praxistauglicher zu machen

30.06.2025 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die VhU begrüßt die im hessischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD verabredete Überarbeitung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.

In Deutschland stehen etwa drei Prozent der Gebäude unter Denkmalschutz. Die Sanierung von Altbauten ist oft kompliziert, die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist zudem oft mit zusätzlichen Risiken verbunden.

Ein neues Hessisches Denkmalschutzgesetz sollte einen pragmatischeren Ansatz als bislang verfolgen, um wertvolle Bausubstanz zu erhalten und die Weiternutzung zu erleichtern, damit Baudenkmäler langfristig erhalten bleiben.

Um pragmatischer an den Denkmalschutz heranzugehen, sollte es für den Großteil der Alltagsdenkmäler abgesenkte Anforderungen an den Denkmalschutz geben. Dazu sollte unnötige Bürokratie wie das „Einvernehmensprinzip“ zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde und Denkmalfachbehörde für die allermeisten Fälle des alltäglichen Denkmalschutzes abgeschafft werden. Das neue Hessische Denkmalschutzgesetz sollte zudem nicht wie bislang nur die Aspekte des Zumutbaren und der Leistungsfähigkeit berücksichtigen, sondern zusätzlich den Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Erhaltungsmaßnahmen.

Zudem sollte es im Sinne der Bürgernähe mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die Vorgaben der Denkmalschutzbehörden geben.

Für Denkmäler von herausgehobener Bedeutung sollte es weiterhin strenge Vorgaben geben.

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