Arbeitsmarkt Oktober

Pollert: 120.000 Schwerbehinderte in Hessen in Beschäftigung. Vor allem kleine Unternehmen bei der Ausgleichsabgabe entlasten

30.10.2026 3 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Im Oktober 2026 waren in Hessen rund 209.600 Personen arbeitslos, knapp 800 weniger als im Vormonat. Der Arbeitsmarkt bleibt damit weiterhin ohne Impulse.

„Erfreulicherweise sind in Hessen bereits knapp 120.000 schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Dies zeigt, dass viele Unternehmen offen sind für dieses wichtige arbeitsmarktpolitische Anliegen. Für noch mehr Schwerbehindertenbeschäftigung braucht es vor allem eine noch bessere und gezieltere Beratung für Arbeitgeber über die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Dass gute Beratung einen Unterschied macht, zeigen die sogenannten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber: Sie führen Betriebe erfolgreich durch die unübersichtliche Förderlandschaft, vermitteln die richtigen Ansprechpartner und entlasten insbesondere kleinere Unternehmen von Bürokratie“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Ungerecht und kontraproduktiv ist aber, Arbeitgeber auch dann mit einer Ausgleichsabgabe zu belasten, wenn es faktisch unmöglich ist, geeignete schwerbehinderte Bewerber zu finden. Denn rund 24.900 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen stehen in Hessen überhaupt nur rund 11.400 arbeitslose schwerbehinderte Menschen im Vergleichsjahr 2024 gegenüber – und das auch nur rechnerisch ohne Betrachtung von Qualifikation und Pendelzeiten. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist zwar seitdem gestiegen, aber nur auf rund 12.500 im September 2026. Besonders ungerecht ist das System für kleinere Betriebe. Die Bundesregierung muss daher umgehend für Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe in Hessen per Rechtsverordnung aussetzen. Die hessische Landesregierung bitte ich, sich mit einer Initiative auf Bundesebene für diese Entlastung kleinerer Betriebe einzusetzen“, so Dirk Pollert abschließend.

Weiterführende Informationen: Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 154 Abs. 1 SGB IX). Solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, wird für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe fällig (§ 160 Abs. 1 SGB IX).

  • 162 Nr. 4 SGB IX ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates „die Ausgleichsabgabe bei Arbeitgebern, die über weniger als 30 Arbeitsplätze verfügen, für einen bestimmten Zeitraum allgemein oder für einzelne Bundesländer herabzusetzen oder zu erlassen, wenn die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen die Zahl der zu beschäftigenden schwerbehinderten Menschen so erheblich übersteigt, dass die Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen dieser Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen zu werden brauchen“.

- VhU-Tabellen und Grafiken zur Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten und offenen Pflichtarbeitsplätzen in Hessen 2020 bis 2024.

 

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