Pollert: Das ist kein Modernisierungsgesetz, sondern ein Misstrauenspapier gegen Betriebe und Beschäftigte
BMAS-Entwurf Arbeitszeitgesetz
Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) kritisiert den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes scharf. Der Entwurf bleibe komplett hinter den Anforderungen einer digitalen, internationalen und flexiblen Arbeitswelt zurück. Statt das Arbeitszeitrecht zu modernisieren, schaffe das Ministerium Tarifvorbehalte, weitere Einschränkungen und neue Nachweispflichten. Nicht einmal die im Koalitionsvertrag bereits verankerte Einführung einer gesetzlichen Wochenarbeitszeit und die Beibehaltung der Vertrauensarbeitszeit ist enthalten.
VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert erklärte: „Dieser Entwurf ist ein unglaublicher Rückfall in alte Denkmuster und realitätsfern. Wer Flexibilität ankündigt, aber fast alles an Tarifklauseln, zusätzliche Bedingungen und an lückenlose Erfassung bindet, liefert keine Reform. Das ist ein Misstrauenspapier gegenüber Arbeitgebern und eine Entmündigung der Beschäftigten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dadurch weiter erschwert, die Interessen der jüngeren Generation überhaupt nicht berücksichtigt. Und anders als von den Gewerkschaften behauptet geht es in der modernen Arbeitswelt nicht um mehr, sondern um flexiblere Arbeit. Wer unsere Wirtschaft und die Beschäftigung stärken will, kann diesem Entwurf nicht zustimmen.“
Die VhU kritisiert insbesondere, dass die Wochenarbeitszeit nicht als allgemeiner gesetzlicher Rahmen vorgesehen wird, sondern nur über tarifliche Regelungen möglich sein soll. Damit würden viele Betriebe und Beschäftigte von praxistauglichen Modellen ausgeschlossen. Pollert: „Die Wochenarbeitszeit darf kein Sonderrecht für wenige werden. Sie muss als Rahmen für alle Betriebe möglich sein, alltagstauglich und den betrieblichen Möglichkeiten und den individuellen Situationen der Beschäftigten entsprechend.“
Echte Flexibilisierung brauche zudem praxistaugliche Ruhezeitregeln. Kurze, freiwillige Tätigkeiten wie das Beantworten einer E-Mail dürften nicht automatisch dazu führen, dass die gesamte Ruhezeit neu beginnt. Die 11-stündige Ruhezeit passt nicht in die moderne Arbeitswelt.
Auch die geplante taggleiche elektronische Arbeitszeiterfassung weist die VhU zurück. „Wir haben seit sieben Jahren eine Wirtschaftskrise und dem Arbeitsministerium fällt nichts Besseres ein, als den Unternehmen jetzt den Umstellungsaufwand für technische Lösungen zur Zeiterfassung aufzubürden. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern ein neues Pflichtenprogramm mit hohem Preisschild. Wenn jeder Arbeitstag elektronisch und tagesaktuell nachgezeichnet werden muss, bleibt von Vertrauensarbeitszeit nichts mehr übrig.“
Die VhU fordert das Bundesarbeitsministerium auf, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend neu aufzusetzen. Notwendig seien eine gesetzliche Wochenarbeitszeit für alle Betriebe, ein wirksamer Schutz der Vertrauensarbeitszeit, verhältnismäßige Dokumentationsregeln und praxistaugliche und lebensnahe Ruhezeitvorgaben. Dirk Pollert abschließend: „Deutschland braucht ein Arbeitszeitrecht, das Leistung ermöglicht, Beschäftigte schützt und Unternehmen im Wettbewerb stärkt. Dieser Entwurf leistet das Gegenteil. Er gehört nicht nachgebessert, sondern neu geschrieben.
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