Jobcenter

Pollert: Sozialministerium darf kommunale Jobcenter nicht für sakrosankt erklären



24.02.2026 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Es ist erklärungsbedürftig, dass unter dem Vorsitz und mit der Stimme Hessens die Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 28. Januar 2026 feststellt, dass sich die beiden Jobcentertypen mit und ohne Beteiligung der Arbeitsagenturen „bewährt“ hätten. Denn im Gegensatz dazu hat erneut eine Studie ermittelt, dass rein kommunale Jobcenter bei der zentralen Aufgabe der Arbeitsvermittlung im Durchschnitt weniger erfolgreich sind. In einem festgefahrenen Arbeitsmarkt darf das hessische Sozialministerium nicht zum Stillstand beitragen, sondern muss nach Verbesserungsmöglichkeiten gerade in seinem ureigenen Verwaltungsbereich suchen“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Dabei darf die Sonderform der kommunalen Jobcenter nicht für sakrosankt erklärt werden. In keinem anderen Bundesland gibt es anteilig so viele kommunale Jobcenter, nämlich 16 von 26. Deshalb tragen Land und Kommunen in Hessen besondere Verantwortung, die Arbeitsverwaltung schlagkräftiger aufzustellen. Die vom Sozialministerium zurecht beklagten zahlreichen Schnittstellen- und Ansprechpartnerprobleme im komplizierten Behördengeflecht könnten mit einem Schlag erheblich verkleinert werden, wenn in jedem Jobcenter die Arbeitsagentur für die Arbeitsvermittlung zuständig wäre. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Kommunen bei der Unterstützung von Grundsicherungsbeziehern ein wichtiger Erfolgsfaktor und muss beibehalten werden“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Ansprech­partner

Patrick Schulze

Kommunikation und Presse

069 95808-150

VhU, Landesgeschäftsstelle, Referent Kommunikation und Presse
David Eisenberger

Kommunikation und Presse

069 95808-154