Weiterbildungsgesetz

Der Gesetzentwurf enthält viele richtige Weichenstellungen und stellt einen grundsätzlichen positiven Ansatz zur Weiterbildung in Hessen dar - Stellungnahme zu Drs. 21/2356

15.08.2025 6 Min. Lesezeit

Hintergrund

Die Fraktionen der CDU und der SPD im Hessischen Landtag haben einen Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes (HWBG) eingebracht. Der Kultuspolitische Ausschuss hat in diesem Zusammenhang die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) um Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten. Hierfür danken wir und kommen der Aufforderung gerne nach.

Grundsätzlich begrüßt die VhU, dass das HWBG novelliert werden und wichtige Anpassungen an aktuelle Anforderungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens vorgenommen werden sollen. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung – etwa zur Bewältigung des digitalen sowie des demographischen Wandels – ist eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens geboten.

Die hessische Wirtschaft ist auf eine leistungsfähige Weiterbildungslandschaft angewiesen, um die Qualifikation der Beschäftigten zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Hessen zu erhalten. Dass mit der Novellierung – trotz angespannter Finanzlage des Landes – gezielt Investitionen Weiterbildung getätigt werden, würdigt die VhU. Die vorgeschlagenen Änderungen erscheinen geeignet, mehr Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Effizienz in der Weiterbildung zu schaffen, wobei die bewährte Grundstruktur des HWBG beibehalten wird.

Im Einzelnen

In Bezug auf die wesentlichen Neuerungen nimmt die VhU wie folgt Stellung:

  • Einführung einer Dynamisierung

    Die Einführung einer moderaten Dynamisierung der Leistungen an die im HWBG verankerten Weiterbildungsträger um 1,5 % pro Jahr befürwortet die VhU. Erstmals wird damit eine jährliche Anpassung verankert und Planungssicherheit geschaffen. Die Dynamisierung trägt dem Umstand Rechnung, dass Kostenelemente wie Personal, Mieten und Lehrmaterialien typischerweise einer jährlichen Teuerung unterliegen. Aus Sicht der VhU ist dies ein wichtiger Schritt, um Weiterbildungsangebote langfristig zu sichern.

    Gleichzeitig weist die VhU darauf hin, dass ein jährlicher Zuwachs von 1,5 % eine eher „moderate“ Dynamisierung darstellt und fraglich bleibt, ob sie im Mittel mit der erwartbaren Inflation konform gehen wird. Vor diesem Hintergrund regt die VhU an, die Wirksamkeit der Dynamisierung regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf nachzujustieren.
  • Einführung der Projektförderung

    Innovative Projekte wurden bisher über befristete „Weiterbildungspakte“ außerhalb des Gesetzes gefördert. Diese außergesetzliche Projektförderung hat maßgeblich dazu beigetragen, pädagogische Innovationen zu entwickeln. Dass der Gesetzentwurf die Möglichkeit zur Förderung von Projekten der Weiterbildungsträger nun im HWBG verankert, erscheint folgerichtig.

    Positiv hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf einen klaren Rahmen für die Projektförderung definiert. So sollen nach der geplanten Neuregelung bis zu 6 % der jährlichen Landeszuschüsse für Weiterbildung für Projekte mit besonderem Landesinteresse bereitgestellt werden. Diese Größenordnung erscheint angemessen, um einerseits genügend Raum für innovative Projekte zu schaffen und andererseits den Großteil der Mittel weiterhin für die Förderung der Regelangebote einzusetzen.

  • Einführung eines Basisbetrages

    Eine weitere zentrale Änderung ist die Einführung eines jährlichen Basisbetrags in Höhe von 45.000 € für jede landesweit anerkannte Organisation der Weiterbildung in freier Trägerschaft. Durch den Basisbetrag erhalten die landesweiten freien Träger erstmals eine gesetzlich abgesicherte Grundfinanzierung für ihre landesweite Bildungsarbeit.

    Bislang wurden diese Träger durch eine jährlich neu bereitgestellte Sonderförderung für zusätzliche Unterrichtsstunden unterstützt, die außerhalb des HWBG auf Haushaltsbasis gewährt wurde. Dieses Verfahren war mit Unsicherheiten und erheblichem administrativem Aufwand verbunden und wurde vom Hessischen Rechnungshof als wenig transparent kritisiert. Die Umstellung auf einen festen Basisbetrag beendet die seit 2008 praktizierte jeweils befristete Sonderförderung und sichert den freien Trägern verstetigte Mittel für ihre Grundversorgung an Weiterbildungsangeboten.

    Die VhU begrüßt den Basisbetrag als Schritt zu mehr Planungssicherheit in der Weiterbildungslandschaft. Gleichwohl wird nicht verkannt, dass die Neuregelung Verschiebungen in der Mittelverteilung mit sich bringt, Zum einen ist für den Basisbeitrag keine Dynamisierung vorgesehen, zum anderen werden einige freie Träger, die bislang über die Sonderförderung höhere Zuschüsse für zusätzliche Kursstunden erhielten, in der kommenden Förderperiode mit weniger Mitteln auskommen müssen, da der pauschale Basisbetrag ihre bisherigen Zusatzmittel nicht vollständig kompensieren kann. Nach Berechnungen der VhU wird es mit dem Jahreswechsel 2025 auf 2026 bezogen auf die Gesamthöhe der Zuweisungen (aktuelle Kennzahlen zugrunde legend) zu Auswirkungen von -12 % bis +7 % für die betroffenen freien Träger kommen.

    Insgesamt überwiegen aus Sicht der VhU jedoch die Vorteile der Neuregelung: Der Basisbetrag schafft ein transparentes und unbürokratisches Förderinstrument, das den freien Weiterbildungsträgern verlässlich zur Verfügung steht und ihren wichtigen Beitrag zur Grundversorgung im Bereich der Erwachsenenbildung anerkennt. Die VhU regt jedoch an, auch den Basisbetrag mit einer Dynamisierung zu versehen.

  • Entbürokratisierung

    Die VhU begrüßt den deutlichen Fokus des Gesetzentwurfs auf Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der Weiterbildungsförderung. Durch die Umstellung von zuwendungsrechtlichen Verfahren auf leistungsgesetzliche Regelungen wird das Verfahren einfacher und weniger verwaltungsaufwändig gestaltet.

    Aus Sicht der VhU ist dieser Systemwechsel äußerst positiv zu bewerten. Weniger Bürokratie bedeutet, dass die Weiterbildungsanbieter ihre personellen Ressourcen stärker auf die inhaltliche Bildungsarbeit und die Qualitätssicherung konzentrieren können, anstatt aufwändige Verwaltungsauflagen erfüllen zu müssen. Auch für die öffentlichen Stellen dürften vereinfachte Verfahren zu Einsparungen an Zeit und Kosten führen. Damit wird ein größerer Teil der bereitgestellten Gelder tatsächlich für den Zweck der Weiterbildung wirksam, ein Anliegen, das die Wirtschaft ausdrücklich unterstützt.

    Wichtig ist zugleich, dass die Transparenz und Zielorientierung der Mittelverwendung gewahrt bleiben. Die vorgesehenen leistungsorientierten Regelungen gehen Hand in Hand mit Berichtspflichten der Träger, damit das Land die erbrachten Leistungen nachvollziehen kann. Dies stellt sicher, dass trotz weniger Bürokratie eine Rechenschaft über die Verwendung öffentlicher Mittel erfolgt.

Zusammenfassend hält die VhU fest, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des HWBG viele richtige Weichenstellungen vornimmt und einen grundsätzlich positiven Ansatz zur Stärkung der Weiterbildung in Hessen darstellt. Insbesondere die Dynamisierung der Fördermittel, die institutionalisierte Projektförderung, der neue Basisbetrag und die Entbürokratisierung der Verfahren sind Maßnahmen, die – jeder für sich und insbesondere in ihrer Gesamtheit – dazu beitragen, die hessische Weiterbildungslandschaft modern und zukunftsfähig aufzustellen.

Im Blick behalten werden sollte, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf auf die ihn betreffenden Träger unterschiedlich stark auswirkt (s. o.). Für einzelne Träger kann es zu durchaus schmerzlichen Einschnitten kommen. Da aufgrund der Wichtigkeit aller betroffenen Träger für die hessische Weiterbildungslandschaft jedoch angeraten ist, dass Lasten nicht überproportional von einzelnen Trägern getragen werden müssen, sollte eng im Blick behalten werden, welche Auswirkungen sich aus der Novellierung im Zeitablauf konkret ergeben werden.

Abschließend unterstützt die VhU den grundsätzlichen Tenor des Gesetzes und das darin zum Ausdruck kommende Bekenntnis zur Weiterbildung als öffentliche Aufgabe. Die hessische Weiterbildungslandschaft ist geprägt von vielen Akteuren und Trägern. Mit dem HWBG werden die für diese Landschaft besonders relevanten Träger – auch in einer finanziell schwierigen Zeit –  gezielt in ihrem Angebot unterstützt. Hierfür ist die VhU mit Blick auf die Bedeutung für die Weiterbildung von Beschäftigten dankbar.

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