Die VhU begrüßt Einzelansätze, empfiehlt jedoch Gesamtkonzept zur Lehrkräftesicherung - Stellungnahme zu Drucks. 21/4261
Gesetz zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte
Hintergrund
Der Kultuspolitische Ausschuss des Hessischen Landtages hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte“ (Drucks. 21/4261) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Stellungnahme gebeten. Die VhU bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Lehrkräftemangel gehört zu den größten Herausforderungen für die Qualität und Leistungsfähigkeit des hessischen Bildungssystems. Besondere Brisanz kommt dabei den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) zu. Mit Blick auf die ausbildende Wirtschaft kommt darüber hinaus dem Lehramt an beruflichen Schulen besondere Bedeutung zu: Es bildet das Fundament für die Unterrichtsversorgung an den Berufsschulen und damit für das duale Ausbildungssystem, auf das die hessische Wirtschaft zur Sicherung ihres Fachkräftenachwuchses angewiesen ist.
Gemäß Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) liegt der Einstellungsbedarf für das Lehramt an beruflichen Schulen in Hessen für das Jahr 2027 bei 300 Personen, bis 2032 wird er auf 490 Personen ansteigen. Die tatsächlich erwarteten Einstellungen sind deutlich geringer: Für 2027 wird von 180, für 2032 von 130 Personen ausgegangen.[1] Das bereits jetzt erwartete jährliche Delta an Neueinstellungen liegt damit für das Einstellungsjahr 2027 bei 120, für das Jahr 2032 sogar bei 360 Lehrkräften.
Die aktuelle bzw. prognostizierte Situation ist Ergebnis eines langjährigen Trends: Die Zahl der in Hessen im beruflichen Lehramt neu eingeschriebenen Studierenden hat innerhalb der vergangenen zehn Jahre um etwa ein Drittel abgenommen.[2] Auch sind die jährlichen Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen von 229 Personen im Jahr 2017 auf 152 Personen im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen. Annährend 30 % (45 Personen) dieser neu eingestellten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst stammt zudem aus dem Quereinstieg und nicht direkt aus Lehramtsstudiengängen.[3]
Diese Entwicklung trifft die hessische Wirtschaft in einer Zeit, in der eine belastbare Unterrichtsversorgung an den Berufsschulen für die Qualität der dualen Berufsausbildung unverzichtbar ist. Dies gilt insbesondere, weil die grundsätzlichen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Neuordnung der Berufsschulstandorte („Zukunftsfähige Berufsschule“) und längeren Wegen, vor allem aber aufgrund der teilweise unzureichenden Grundkompetenzen von Ausbildungsinteressierten zunehmend anspruchsvoller geworden sind. Bereits jetzt unternimmt die ausbildende Wirtschaft erhebliche Anstrengungen, um Auszubildende zum Ausbildungsstart mit Blick auf fachliche Defizite so zu unterstützen, dass ein Erreichen des Ausbildungsabschlusses für diese auch realistisch möglich wird.[4]
Die prognostizierten Lehrkräftelücken drohen die bereits großen Herausforderungen der ausbildenden Wirtschaft mit Blick auf die Berufsausbildung weiter zu verschärfen. Die VhU sieht in dem Gesetzentwurf insofern wichtige und grundsätzlich unterstützenswerte Einzelimpulse. Angesichts der skizzierten absehbaren Entwicklung reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus.
Aus Sicht der VhU braucht Hessen eine landespolitische Gesamtstrategie zur nachhaltigen Sicherung der Lehrkräfteversorgung für das Lehramt an beruflichen Schulen und für MINT-Fächer. Diese muss Hochschulpolitik, Schulpolitik, Berufsbildungspolitik und Fachkräftesicherung stärker zusammendenken. Der Lehrkräftemangel an beruflichen Schulen ist nicht allein ein Problem der Unterrichtsversorgung. Er entwickelt sich zunehmend zu einem Risiko für die Leistungsfähigkeit der dualen Ausbildung und damit für die Fachkräftesicherung des Standortes Hessen.
Die VhU hält es deshalb für erforderlich, dass die Debatte im Rahmen der Anhörung sowie die grundsätzliche bildungspolitische Auseinandersetzung nicht auf die Frage verkürzt wird, ob die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen im Einzelnen sachgerecht sind. Vielmehr sollte sie zum Anlass genommen werden, die strukturellen Voraussetzungen der Sicherung des Lehrkräftenachwuchses, insbesondere für berufliche Schulen, grundsätzlich kritisch in den Blick zu nehmen.
Im Einzelnen
In Bezug auf die vorgesehenen Änderungen nimmt die VhU wie folgt Stellung:
- Artikel 1 – Änderung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes
Nr. 1 und 2 – § 16a HLbG – Modellversuche für duale Lehramtsstudiengänge und nicht-konsekutive lehramtsbezogene Masterstudiengänge
Die VhU hat bereits 2008 ein duales Modell der Lehrkräfteausbildung angeregt[5] und begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf mit einem neuen § 16a HLbG die Erprobung dualer lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge ermöglichen will.
Für das Lehramt an beruflichen Schulen sind duale Studiengänge in besonderer Weise geeignet: Anders als in den übrigen Lehrämtern erfolgt die Ausbildung hier bereits regelhaft im Bachelor-Master-System, zudem verfügen die Studierenden bereits regelmäßig über einschlägige Berufserfahrung.[6] Mit Blick auf eine mögliche Umsetzung regt die VhU daher an, Angebote schwerpunktmäßig zunächst für das berufliche Lehramt zu entwickeln.
Positiv ist aus Sicht der VhU, dass die Bewerbung schulscharf für besonders unterversorgte Ausbildungsschulen erfolgen soll. Auch die vorgesehene Kombination aus großem Praxisanteil ab dem dritten Fachsemester, verkürztem Vorbereitungsdienst und fünfjähriger Bindungsfrist an die Ausbildungsschule erscheint für die VhU zielführend.
Den weiteren mit einem neuen § 16a HLbG vorgesehenen Modellversuch – nicht-konsekutive lehramtsbezogene Masterstudiengänge für Absolventinnen und Absolventen fachfremder Bachelorstudiengänge – begrüßt die VhU ebenfalls. Er entspricht im Grundsatz dem von der VhU vor einiger Zeit eingebrachten Vorschlag für ein „hessisches Masterprogramm Education“, das sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend gestaltet werden und einen alternativen Ausbildungsweg für den Quereinstieg eröffnen sollte.[7]
Nr. 3 – § 36b Abs. 2 Nr. 1 HLbG – Öffnung des Quereinstiegs
Die VhU begrüßt den Ansatz, die Lehrkräftebildung durchlässiger zu machen und zusätzliche qualifizierte Zugänge zum Schuldienst zu eröffnen. Dies entspricht dem von der VhU seit Langem verfolgten Leitbild einer Lehrkräftebildung, die „kürzer, praxisnäher und durchlässiger“ ausgestaltet ist. Die vorgesehene Ersetzung des Begriffs „universitärer Abschluss“ durch „Hochschulabschluss“ in § 36b Abs. 2 Nr. 1 HLbG, mit der künftig auch Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie von Kunst- und Musikhochschulen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst infrage kommen, erscheint aus Sicht der VhU sinnvoll.
Nr. 4 – § 53 Abs. 1 Satz 3 HLbG – Weiterbeschäftigung nach Referendariat in den Sommerferien
Die VhU begrüßt die vorgesehene Regelung, wonach Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die die Zweite Staatsprüfung bestehen und deren Vorbereitungsdienst zum 31. Juli endet, bis zum Ende der Sommerferien desselben Jahres weiterbeschäftigt werden. Die bisherige Praxis, wonach diese Personen zwischen dem Ende des Vorbereitungsdienstes und dem Beginn einer Tätigkeit in der Schule unversorgt blieben, ist im Wettbewerb der Länder um qualifizierten Lehrkräftenachwuchs ein Standortnachteil für Hessen. - Artikel 2 – Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes
Die in Artikel 2 vorgesehene Neufassung des § 53 HLbGDV vollzieht auf Verordnungsebene die unter Artikel 1 Nr. 3 vorgesehene Öffnung des Quereinstiegs in den Schuldienst für nicht-universitäre Hochschulabschlüsse nach und ist insofern stimmig. - Artikel 3 – Änderung der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen
Die VhU begrüßt die vorgesehene Erweiterung des § 1 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen, wonach beruflich Qualifizierte mit mittlerem Abschluss und einer mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung künftig nicht mehr nur zu gestuften Bachelor-/Masterstudiengängen, sondern auch zu lehramtsbezogenen Studiengängen an Universitäten – einschließlich der Staatsexamensstudiengänge – zugelassen werden.
Angesichts der besonderen Anforderungen eines lehramtsbezogenen Studiengangs weist die VhU ergänzend auf ihre langjährige Forderung hin, Prüfungen mit Blick auf die pädagogische Eignung bzw. zumindest eine systematisierte und angeleitete Selbstreflexion – für alle an Lehramtsstudiengängen Interessierten – vorzusehen.[8] - Artikel 4 – Änderung des Hessischen Schulgesetzes
Die vorgesehene Regelung, für dauerhaft unbesetzte Lehrkräftestellen nach Ablauf eines vollen Monats die entsprechenden Mittel rückwirkend an die betroffene Schule auszuzahlen, ist für die VhU zwar grundsätzlich nachvollziehbar, scheint jedoch wenig zielführend. Der normative Teil des Gesetzentwurfes lässt offen, wofür diese Mittel aufgewandt werden sollen und wer darüber entscheidet. Mit Blick auf das mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich intendierte Ziel der Lehrkräftegewinnung ist die vorgesehene Änderung aus Sicht der VhU nicht zielkongruent.
Zusammenfassend unterstützt die VhU das mit dem Gesetzentwurf intendierte Ziel, dem Lehrkräftemangel mit zusätzlichen, differenzierten Qualifizierungswegen zu begegnen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Instrumente können ihre Wirkung aus Sicht der VhU allerdings nur dann sinnvoll entfalten, wenn sie in eine belastbare, fachspezifische Bedarfs- und Angebotsprognose sowie in ein darauf aufbauendes landesweites Gesamtkonzept zur Lehrkräftesicherung eingebettet sind, an dem alle an der dualen Berufsausbildung beteiligten Ressorts der Landesregierung mitwirken.
Aus Sicht der VhU ist – entsprechenden Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) folgend[9] – eine hessenspezifische, nach beruflichen Fachrichtungen differenzierte Vorausberechnung des Einstellungsbedarfs und der zu erwartenden Absolvierendenzahlen erforderlich, auf deren Grundlage ressortübergreifend Steuerungsmaßnahmen entwickelt und verfolgt werden.
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[1] Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) (2025, Dezember). Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2025–2035: Zusammengefasste Modellrechnungen der Länder (Dokumentation Nr. 247; Statistische Veröffentlichungen der Bildungsministerkonferenz). Berlin.
[2] Hessischer Landtag (Hrsg.). (2026, 21. April). Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gesetz zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte (Drucks. 21/4261). Wiesbaden.
[3] Hessischer Landtag (Hrsg.). (2025, 27. November). Lehrkräftenachwuchs im Lehramt für berufliche Schulen (Drucks. 21/2795). Wiesbaden.
[4] siehe hierzu z. B. HESSENMETALL (Hrsg.). (2026, 30. Juli). Ausbildungsumfrage 2026. Frankfurt am Main oder auch DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer (Hrsg.). (2026). Ausbildung 2026. Ergebnisse einer DIHK-Online-Unternehmensbefragung. Berlin.
[5] siehe hierzu VhU (Hrsg.). (2008, 20. Oktober). Stellungnahme zur Landtagsanfrage „Schriftliche Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 17/261 – sowie zu den Fragenkatalogen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD zur Lehrerbildung“. Frankfurt am Main.
[6] gemäß KMK-Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5), (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995 i. d. F. vom 13.09.2018), ist für das Lehramt an beruflichen Schulen eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene fachpraktische Tätigkeit von grundsätzlich zwölf Monaten erforderlich.
[7] siehe hierzu VhU (Hrsg.). (2021, 30. Juli). Stellungnahme der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes. Frankfurt am Main.
[8] siehe hierzu u. a. VhU (Hrsg.). (2009). Für eine neue Lehrerbildung in Hessen. Frankfurt am Main.
[9] Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) (Hrsg.). (2023). Lehrkräftegewinnung und -bildung für einen hochwertigen Unterricht. Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK). Bonn/Berlin.
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