Stellungnahme der VhU zum HMWVW-Gesetzentwurf über die finanzielle Beteiligung von Gemeinden an der Windenergie- und Solarenergienutzung in Hessen (Hessisches Gemeinde-Energiebeteiligungsgesetz – HGEBG) vom 29.07.2026
Hessisches Gemeinde-Energiebeteiligungsgesetz
Zusammenfassung
Wir bedanken uns für die Gelegenheit, im Rahmen der Regierungsanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände sieht den Entwurf kritisch, weil er an den tatsächlichen Herausforderungen des Energiesystems vorbeigeht.
Die zentralen Herausforderungen in der Energiepolitik liegen derzeit nicht in einem zu langsamen Ausbau der Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, sondern in der unzureichenden Netzinfrastruktur, die mit dem Tempo des Ausbaus von Wind- und Solaranlagen nicht Schritt hält sowie an den viel zu hohen Gesamtkosten des deutschen Stromsystems. Hinzu kommt, dass es auch und gerade in Hessen an wetterunabhängiger, regelbarer Leistung fehlt. Eine weitere Beschleunigung auf Projektebene, ohne zugleich den Netzausbau voranzubringen und verlässliche Kapazitäten bereitzustellen, verschärft daher tendenziell die bestehenden strukturellen Probleme, anstatt sie zu lösen. So führt die in § 4 HBEG vorgesehene verpflichtende Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde zu zusätzlichen Kosten für die Stromabnehmer in Hessen. Dadurch wird das bestehende Problem zu hoher Stromkosten weiter verschärft und es entsteht zusätzlich ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Bundesländern, die keine vergleichbare Regelung vorsehen. Zusätzliche Belastungen der Stromerzeugung stehen im Widerspruch zum Ziel wettbewerbsfähiger Industriestrompreise und erschweren die Elektrifizierung industrieller Prozesse als zentralen Baustein der industriellen Transformation. Darüber hinaus kann die Investitionsbereitschaft der Vorhabenträger durch die zusätzliche finanzielle Belastung beeinträchtigt werden.
Außerdem stimmt der in § 1 HBEG formulierte Gesetzeszweck – „Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der Windenergie- und Solarenergienutzung durch Steigerung der Akzeptanz für die Umsetzung von Windenergie- und Solarenergieprojekten vor Ort …“ – aus Sicht der VhU nicht mit dem Inhalt der übrigen Regelungen überein. In der Praxis sind es nämlich in der Regel nicht die Kommunen, die den Ausbau der Anlagen zur Ökostromerzeugung bremsen, sondern die Anwohner vor Ort. Diese äußern beispielsweise Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes oder empfinden den Anblick von über 180 Meter hohen Windkraftanlagen als störend. Vor diesem Hintergrund ist mehr als fraglich, ob zusätzliche Einnahmen für den kommunalen Haushalt tatsächlich zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung führen.
Hinzu kommt, dass der Entwurf mit seinem Anwendungsbereich für Repowering, der engen Erfassung von Freiflächenanlagen sowie der scharf ausgestalteten Ausgleichsabgabe einschließlich des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung ein erhebliches Maß an regulatorischem und sanktionsbewehrtem Aufwand schafft.
Aus Sicht der VhU sollte auf dieses Gesetz verzichtet werden. Die Praxis zeigt bereits heute, dass freiwillige Beteiligungsmodelle funktionieren. Kommunen profitieren schon jetzt über Pacht- und Steuereinnahmen von Erneuerbare-Energien-Anlagen, und vielerorts existieren erfolgreiche Modelle direkter Bürgerbeteiligung ohne gesetzliche Beteiligungspflicht. Das Beispiel Heidenrod zeigt, dass breite Akzeptanz und eine substanzielle kommunale Wertschöpfung auch ohne zusätzliche gesetzliche Eingriffe möglich sind.
Um die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen dauerhaft zu verbessern, sollte die Landesregierung stattdessen die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum verbessern und sich auf Bundesebene noch stärker für die Verbesserung der internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft einsetzen. Nur wenn Unternehmen wieder verstärkt in Deutschland und in Hessen investieren, Arbeitsplätze entstehen und die Wirtschaft wächst, können auch die Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommensteuer langfristig steigen. Gesetze, die den Strompreis weiter verteuern, wirken hier kontraproduktiv.
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Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik