Netzentgeltsystematik für Strom

Stellungnahme der VhU zum Diskussionspapier der Bundesnetzagentur „Entgelte für Industrie und Gewerbe“ vom 16.10.2025

16.10.2025 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2024 das sogenannte „Bandlastprivileg“, welches sich aus § 19 Abs. 2 StromNEV ergibt, als unzulässige staatliche Beihilfe eingestuft. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) leitete daher im vergangenen Jahr das Verfahren BK4-24-027 ein, um eine neue rechtkonforme Festlegung zu konsultieren, die von § 19 Abs. 2 StromNEV abweicht. Die BNetzA will dabei die bisherige Bandlastprivilegierung durch Regelungen ersetzen, die flexibles statt konstantes Abnahmeverhalten honorieren.

Am 12. Mai 2025 hat die Große Beschlusskammer das Rahmenverfahren GBK-25-01-1#3 zur Allgemeinen Netzentgelt-Systematik Strom (AgNes) eröffnet und das ursprüngliche Verfahren BK4-24-027 in AgNes integriert, um die eng verzahnten Reformvorhaben koordiniert zu behandeln. Am 24. September 2025 hat die BNetzA nun ein Diskussionspapier mit dem Titel „Entgelte für Industrie und Gewerbe” veröffentlicht und hat darin konkretere Reformvorschläge zur Netzentgeltsystematik für die Industrie zur Konsultation gestellt und begründet u. a., warum eine Fortführung der bisherigen Bandlastprivilegierung nicht zu lässig wäre.

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