„Schwarze Null“ - Schuldenbremse statt Schuldenberg

Zum Schutz künftiger Generationen vor finanziellen Lasten, wurde 2011 die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

01.03.2024 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Generationengerechtigkeit sichern

Solide Staatsfinanzen sind Voraussetzung, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen können. Wer mehr ausgibt als einnimmt, macht Schulden und bürdet sie kommenden Generationen auf. Zinszahlungs- und Tilgungspflichten engen ihren Handlungsspielraum zusätzlich ein.

Zum Schutz künftiger Generationen vor finanziellen Lasten, wurde 2011 die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert: Der Bund darf netto nur bis 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts neue Schulden aufnehmen. Hessens Verfassung hat eine noch strengere Schuldenbremse: ein regelmäßiges Defizit ist verboten. Sie wurde 2010 im Landtag von CDU, SPD, FDP und Grünen beschlossen und 2011 per Volksabstimmung bestätigt.

Der BIP-Anteil der Staatsschulden sank bis zur Corona-Krise. Erstmals seit 2002 wurde 2019 wieder das Maastricht-Kriterium einer Schuldenquote von 60 Prozent eingehalten. Der Bund erreichte die „schwarze Null“ ohne neue Schulden. Hessen tilgte netto Schulden.

Schuldenstand: Sinkt wieder nach Corona

Solides Haushalten heißt, in guten Zeiten für konjunkturelle Schwächephasen vorzusorgen. So bleibt der Staat auch in großen Krisen handlungsfähig. Außergewöhnliche Notlagen wie Corona können neue Schulden ausnahmsweise rechtfertigen. Sie dürfen aber kein Einfallstor sein, um Schuldenbremsen dauerhaft auszuhebeln oder zu umgehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2023 betont.

Gelegentliche Kritik, Schuldenbremsen seien zugleich Investitionsbremsen, ist empirisch unbegründet. Das Haupthindernis für Infrastrukturprojekte ist nicht Geldmangel, sondern es sind lange Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zudem fehlt Geld, weil es die öffentliche Hand zu sehr für Wahlgeschenke wie Sozialtransfers und Personalausgaben ausgibt.

Was braucht die Wirtschaft?

Handlungsfähigen und soliden Staat

Die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen müssen strukturell ausgeglichen sein, um öffentliche Güter und Dienste für Bürger und Betriebe ohne neue Schulden bereitzustellen

Was ist zu tun?

Haushaltskonsolidierung fortsetzen

  • Zur „schwarzen Null“ zurückkehren
    Der Bund muss die Nettoneuverschuldung beenden. Bund und Länder sollten Steuermehreinnahmen u.a. zur Nettotilgung der Schulden verwenden. Und sie dürfen die Schuldenbremse nicht wieder mit sog. „Sondervermögen“ umgehen.
  • Keine Lockerung der Schuldenbremse
    Wer die Schuldenbremse lockern will, etwa für Investitionen, riskiert Lastverschiebungen auf künftige Steuerzahler. Das ist abzulehnen. Das hat schon bei der „Goldenen Regel“ nicht geklappt. Auch beim Konjunkturbereinigungsverfahren sind Lockerungen der Schuldenbremse zu unterlassen.

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Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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