Kritische Infrastruktur

Versorgungsleistungen der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) bilden das Rückgrat von Gesellschaft und Wirtschaft. Zu KRITIS zählen etwa die Energie- und Wasserversorgung oder die Informationstechnik. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen liegt in erster Linie in der Verantwortung der betreibenden Unternehmen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesinnenministerium (BMI) stellen auf ihren Webseiten Informationen bereit und klären über Pflichten für Unternehmen auf.

Damit systemrelevante Einrichtungen angemessene Schutzmaßnahmen treffen, hat die Bundesregierung zudem das KRITIS Dachgesetz und das NIS2-Umsetzungsgesetz formuliert. Diese legen fest, welche Bereiche zu den "kritischen" Anlagen und “wichtigen” bzw. “besonders wichtigen” Anlagen gehören, welche Behörden die zentralen Anlauf- und Meldestellen sind und welche Pflichten die Betreiber der betroffenen Anlagen haben. Wir haben Ihnen dazu auf dieser Seite eine Übersicht zusammengestellt.

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