KRITIS Dachgesetz
Auf dieser Seite finden Sie die zentralen Inhalte des KRITIS Dachgesetzes
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Das “Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen” (KRITIS Dachgesetz) setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 in deutsches Recht um und stärkt den physischen Schutz systemrelevanter Einrichtungen. Es legt fest, wer als Betreiber kritischer Anlagen gilt, welche Pflichten bestehen und welche Behörden zuständig sind. Ziel ist die Verhinderung von Stör- und Ausfällen kritischer Dienstleistungen sowie die schnellstmögliche Wiederherstellung der Dienstleistungen, sollten Stör- und Ausfälle doch eintreten.
Wer ist betroffen?
Laut Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) sollen deutschlandweit knapp 1700 kritische Anlagen aus mehreren Sektoren unter das Gesetz fallen. Welche Anlage als kritisch gilt, wird per Rechtsverordnung oder dem Schwellenwert von mindestens 500.000 versorgten Personen festgelegt. Die Länder können außerdem eigenständig Anlagen benennen. Zu den KRITIS-Sektoren zählen:
Welche Pflichten haben Sie als betroffenes Unternehmen?
Registrierung beim BSI-Portal und Nachweispflichten
Organisatorische Pflichten
Meldepflicht bei potenziellen und erheblichen Sicherheitsvorfällen an das BBK
Klare Verantwortung der Unternehmensleitung
Achtung! Je nach Branche können weitere spezifische Sicherheitsstandards gelten, die von den jeweilig zuständigen Behörden kommuniziert werden.
Das BBK wird Vorlagen, Muster und Leitlinien zur Umsetzung der Pflichten und die Resilienzpläne bereitstellen. Auf der BBK-Website finden Sie demnächst auch nähere Informationen zum Registrierungs- und Meldeverfahren.
Welche Sanktionen erwarten Sie bei Nichteinhaltung?
Die Geldbußen bei Nichteinhaltungen oder Versäumungen betragen bis zu 1 Mio. €.