NIS2 Umsetzungsgesetz
Auf dieser Seite finden Sie die zentralen Inhalte des NIS2 Umsetzungsgesetzes
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Das “Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung” (NIS2 Umsetzungsgesetz) setzt die EU-Richtlinie 2022/2555 in deutsches Recht um und setzt Mindeststandards für Cybersicherheit. Es legt fest, wer als Betreiber wichtiger und besonders wichtiger Anlagen gilt, welche Pflichten bestehen und welche Behörden zuständig sind. Ziel ist die Erhöhung von Resilienz und IT-Sicherheit in der Wirtschaft.
Wer ist betroffen?
Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) sollen deutschlandweit knapp 30.000 Unternehmen aus 18 Sektoren unter das Gesetz fallen. Das Gesetz teilt die Einrichtungen in zwei Kategorien ein:
Besonders wichtige Einrichtungen wie etwa
Wichtige Einrichtungen
Ob Sie betroffen sind, können Sie mit Hilfe der Betroffenheitsprüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermitteln.
Achtung! Auch für Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, können bestimmte Anforderungen verpflichtend sein - etwa wenn Sie Zulieferer oder Dienstleister eines betroffenen Unternehmens sind. Denn NIS2 schreibt eine sichere Lieferkette vor.
Welche Pflichten haben Sie als betroffenes Unternehmen?
Registrierung über das BSI-Portal und Nachweispflichten
Risikomanagement und technische Sicherheitsmaßnahmen
Meldepflichten bei potenziellen und erheblichen Sicherheitsvorfällen an das BSI
Klare Verantwortung der Unternehmensleitung
Schulungen und Sensibilisierung
Achtung! Je nach Branche können weitere spezifische Sicherheitsstandards gelten, die von den jeweilig zuständigen Behörden kommuniziert werden.
Welche Sanktionen erwarten Sie bei Nichteinhaltung?
Die Geldbußen bei Nichteinhaltungen oder Versäumungen betragen bis zu 10 Mio. € oder bei großen Unternehmen bis zu 2% des weltweiten Umsatzes.
Amtliche Hilfestellungen zur betrieblichen Umsetzung
Das BSI bietet mit den #nis2know-Infopaketen kurz und verständlich aufbereitete Unterstützungsangebote für betroffene Einrichtungen.
Die Europäische Agentur für Cybersicherheit (ENISA) hat zudem einen hilfreichen Leitfaden zu Rollen und Fähigkeiten von Cybersicherheitsfachleuten in betroffenen Einrichtungen erstellt. Außerdem gibt es technische Leitlinien zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Die technischen und methodischen Anforderungen sind außerdem auf EU-Ebene durch die Durchführungsverordnung 2024/2690 festgelegt.