Stellungnahme der VhU zur Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber vom 27.03.2026
Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für den Biber
27.03.2026
1 Min. Lesezeit
Zusammenfassung
Insgesamt begrüßt die VhU die AAVB, da sie einen wichtigen Beitrag zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Belangen des Natur- und Artenschutzes einerseits und den berechtigten Interessen von Flächeneigentümern, Bewirtschaftern und Wirtschaftsakteuren andererseits leistet. Die AAVB stellt damit einen wichtigen Schritt dar, um Natur- und Artenschutz sowie wirtschaftliche Interessen in einen tragfähigen und praxisgerechten Ausgleich zu bringen. Gleichzeitig besteht Anpassungsbedarf insbesondere hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereichs, aber auch der zeitlichen Flexibilität, um auf konkrete Schadenslagen angemessen reagieren zu können.
Ansprechpartner
Dr. Vladimir von Schnurbein
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik