Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz

Stellungnahme der VhU zur geplanten Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 19.05.2026

20.05.2026 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die VhU stimmt der geplanten Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) grundsätzlich zu. Die Novelle enthält wichtige Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung und kann dazu beitragen, Verfahren praxisnäher zu gestalten. Gleichzeitig bleibt fest zuhalten, dass zur Verfahrensbeschleunigung ergänzende Maßnahmen ergriffen werden können.

Grundsätzliche Anmerkungen

Planung, Genehmigung und Umsetzung zum Bau von Infrastruktur müssen deutlich beschleunigt werden. Eine zügige Klärung der Eigentumsverhältnisse vor Ort über schnelle Flurbereinigungsverfahren kann hierzu einen Beitrag leisten. Die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, Flurbereinigungsverfahren effizienter und praxisnäher auszugestalten, ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere lange Abstimmungsprozesse, parallele Zuständigkeiten und begrenzte personelle Kapazitäten führen häufig zu Verzögerungen. Die geplanten Änderungen schaffen hier Abhilfe und gehen insgesamt in die richtige Richtung.

Die Novelle enthält sinnvolle Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung, insbesondere durch die Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten sowie die Flexibilisierung bei Personalfragen. Diese Aspekte sind ausdrücklich positiv zu bewerten, da sie geeignet sind, Entscheidungsprozesse näher an die Praxis heranzurücken und bestehende Engpässe im Verwaltungsvollzug zu entschärfen.

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass Beschleunigungshemmnisse häufig auch in der konkreten Verfahrensumsetzung liegen. Für eine Verfahrensbeschleunigung sieht die VhU daher über den Gesetzentwurf hinaus weitere Möglichkeiten.

Ansprech­partner

Dr. Vladimir von Schnurbein

Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik

0172 6840367

Florian Dangel

Umweltpolitik

0174 1710513