Hessisches Wassergesetz und Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Stellungnahme der VhU zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislauf-wirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 10.08.2026

10.08.2026 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die VhU bewertet den Gesetzentwurf insgesamt positiv. Die Novelle zeigt, dass sich wirksamer Gewässerschutz und Bürokratieabbau nicht ausschließen, sondern durch risikoadäquate Verfahren und klare Verantwortlichkeiten miteinander vereinbaren lassen.

Die Novelle enthält zahlreiche Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung und folgt damit wichtigen Forderungen der Wirtschaft nach einem effizienteren und praxistauglicheren Wasserrecht. Besonders hervorzuheben sind die Digitalisierung wasserrechtlicher Verfahren, die Straffung von Verwaltungsabläufen sowie die Stärkung regionaler Wasserversorgungsverbünde.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Umstellung ausgewählter Verfahren von der Genehmigung auf ein Anzeigeverfahren mit Genehmigungsfiktion und verbindlicher Entscheidungsfristen (§ 22 HWG). Der damit verbundene Paradigmenwechsel hin zu einem risikoadäquaten und verhältnismäßigen Verwaltungshandeln stellt einen wichtigen Beitrag zu Planungs-, Investitions- und Verfahrenssicherheit dar. Ebenso positiv bewertet die VhU die Überprüfung und teilweise Rückführung bestehender Eigenkontroll-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten in § 32 HWG. Der Abbau entbehrlicher landesrechtlicher Zusatzanforderungen setzt ein wichtiges Zeichen gegen Bürokratieaufbau und Gold-Plating.

Prüfbedarf sieht die VhU insbesondere bei der Sicherung der Beschleunigungswirkung des § 22 HWG in konzentrierten Zulassungsverfahren, bei Eingriffen in Eigentumsrechte, den Heilungs- und Präklusionsregelungen für Wasserschutzgebiete, erweiterten kommunalen Regelungsspielräumen sowie möglichen zusätzlichen Kostenbelastungen durch externe Sachverständige.

Insgesamt stellt die Novelle jedoch einen wichtigen Schritt hin zu einem moderneren, digitaleren und investitionsfreundlicheren Wasserrecht dar.

 

 

 

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