Industrieemissionsrichtlinie IED: Deutsche Umsetzung schlank gestalten

Mit der neuen IED werden Genehmigung und Betrieb von Anlagen deutlich komplexer und zeitaufwendiger.

01.06.2026 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Gefahr von komplexen und langen Genehmigungsverfahren

Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) regelt Zulassung und Betrieb von rund 55.000 Industrieanlagen in Europa, davon etwa 13.000 in Deutschland. Die überarbeitete Richtlinie ist 2024 in Kraft getreten und muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Anfang 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt. Dieser geht in zentralen Punkten über die europäischen Vorgaben hinaus und ist damit ein klassisches Beispiel für „Gold-Plating“. So werden bestehende Ausnahmetatbestände der IED – insbesondere im Wasserrecht – bislang nicht übernommen.

Die Folge: Genehmigungsverfahren drohen noch komplexer und langwieriger zu werden. Das trifft die Industrie in einer Phase, in der zahlreiche Anlagen ohnehin modernisiert oder neu gebaut werden müssen. Die geplante Umsetzung führt damit zu zusätzlichem bürokratischem und finanziellem Aufwand.

Hinzu kommt: Auf europäischer Ebene ist mit dem sogenannten Umwelt-Omnibus bereits die nächste Überarbeitung der IED in Vorbereitung. Deutschland setzt also Regelungen um, die parallel schon wieder geändert werden könnten. Das schafft Rechtsunsicherheit und bremst Investitionen.

Was braucht die Wirtschaft?

Verzicht auf Gold-Plating und schnellere Genehmigungsverfahren

Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen muss die IED strikt 1:1 und unter Nutzung aller Ausnahmen umgesetzt werden. Gleichzeitig gilt es, Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen – sie sind bereits heute ein Standortnachteil und dürfen nicht weiter verkompliziert werden.

Was ist zu tun?

Umwelt-Omnibus abwarten und hiernach IED schlank umsetzen

  • „Stop-the-Clock“
    Eine Fristverschiebung bei der Umsetzung ist erforderlich, bis Klarheit über das künftige europäische Regelwerk besteht
  • 1:1-Umsetzung, kein „Gold-Plating“
    Die Richtlinie ist im Sinne des Koalitionsvertrags strikt ohne Übererfüllung in deutsches Recht zu übertragen
  • Ausnahmetatbeständen vollständig nutzen
    Alle vorgesehenen Ausnahmen müssen angewendet werden, um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas zu vermeiden.
  • Realistische Grenzwerte festlegen
    Pauschale Grenzwerte am unteren Rand technischer Bandbreiten sind oft nicht praktikabel und führen im Zweifel zu Verlagerung statt zu mehr Umweltschutz. Maßstab muss die betriebliche Realität sein.
  • Managementsysteme anerkennen
    Bestehende Systeme wie ISO 14001 oder EMAS sind ohne zusätzliche Anforderungen anzuerkennen. Großzügige Einführungs- und Auditierungsfristen helfen, unnötige Bürokratie zu vermeiden.

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