Position des VhU-Umweltausschusses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 05.05.2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zusammenfassung
Die aktuellen Regelungen der europäischen Nachhaltigkeitsberichtserstattung sind geprägt durch eine überbordende Komplexität. Die entsprechenden Bürokratielasten binden erhebliche Kapazitäten, was in der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation insbesondere bei mittelständischen Unternehmen nicht leistbar ist. Ressourcen für Innovation und Forschung gehen verloren, was dem Anliegen einer nachhaltigen Wirtschaft mehr schadet als nützt.
Denn eines ist klar: Durch das Anfertigen eines Nachhaltigkeitsberichts mit mehr als 1000 Berichtspunkten ist in einem Betrieb noch keine einzige Innovation zur Steigerung der Nachhaltigkeit umgesetzt. Nachhaltigkeit entsteht nicht durch Ausfüllen von Papier – Nachhaltigkeit entsteht durch verantwortungsvolles Handeln der Unternehmen!
Die VHU begrüßt es daher ausdrücklich, dass Brüssel die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate sustainability due diligence (CSDDD) einer Revision unterziehen möchte und daher auch erst einmal die Umsetzung gestoppt hat. Allerdings müssen auch Taten folgen, denn ohne eine inhaltliche Kehrtwende ist durch die aktuellen Beschlüsse nichts gewonnen.
Der aktuelle Vorschlag der Kommission geht zwar in die richtige Richtung – ein großer Wurf zur Senkung der Bürokratielast der Unternehmen ist er jedoch nicht. Wir fordern daher den Umfang der Nachhaltigkeitsberichtserstattung signifikant zu reduzieren und die Erstellungspflicht weitestgehend in Freiwilligkeit umzumünzen.
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