Nachhaltigkeitsberichterstattung: Deutschen Sonderweg beim Lieferkettengesetz beenden!

Die verpflichtende Berichterstattung über Lieferketten bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen.

22.06.2026 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Hohe Bürokratielasten für Unternehmen

Die verpflichtende Berichterstattung über Lieferketten bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Besonders mittelständische Unternehmen werden dadurch stark belastet. Zeit und Kapital fehlen für Innovation, Investitionen und Kunden. Das schwächt Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität.

EU reduziert Bürokratie

Auf europäischer Ebene wurde der Handlungsbedarf erkannt. Im Rahmen eines Omnibus-Verfahrens wurde die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich vereinfacht und ihr Anwendungsbereich verkleinert. Künftig sollen die Pflichten nur noch für sehr große Unternehmen gelten – mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Zudem tritt die CSDDD erst 2029 in Kraft.

Deutschland hält an Sonderweg fest

Deutschland hält weiterhin an einem eigenen nationalen Sonderweg fest: dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der jährliche Erfüllungsaufwand für Unternehmen liegt bei mehreren hundert Millionen Euro. Obwohl im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, das Gesetz abzuschaffen, bringt die derzeit diskutierte Gesetzesänderung kaum Entlastung: Alle Sorgfaltspflichten bleiben bestehen und der Schwellenwert bleibt bei 1.000 Beschäftigten. Die Entlastung ist daher marginal.

Was braucht die Wirtschaft?

Mehr Zeit für das Wesentliche

Berichtspflichten rauben Zeit für Innovationen und Kundenkontakt und drücken ein staatliches Misstrauen gegenüber Unternehmen aus. Nötig ist ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und weniger Bürokratie. Zudem braucht die deutsche Wirtschaft dieselben Rahmenbedingungen wie die europäischen Mitbewerber.

Was ist zu tun?

Koalitionsvertrag umsetzen und LkSG abschaffen

Die Bundesregierung sollte ihre Zusage einhalten und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen oder zumindest deutlich reduzieren.

  • Freiwilligkeit statt Verpflichtung
    Nachhaltigkeitsmanagement kann für Unternehmen sinnvoll sein und wirtschaftliche Vorteile bringen. Viele Betriebe engagieren sich bereits freiwillig.
    Staatliche Verpflichtungen sollten daher auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt bleiben. Unternehmen, die gegenüber Investoren, Banken oder Kunden berichten möchten, können dies auch ohne gesetzliche Pflicht tun.
  • Europäische Regeln umgehend umsetzen
    Mindestens sollten die auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zügig in deutsches Recht umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für die neuen Schwellenwerte.
    Nur Unternehmen, die künftig unter die europäische Regelung fallen, sollten auch national zu entsprechenden Berichtspflichten verpflichtet werden. Andernfalls drohen Wettbewerbsnachteile, zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit für deutsche Unternehmen.

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