Arbeitsrechtsausschuss
Der Arbeitsrechtsausschuss setzt sich zusammen aus Verbands- und Firmenvertretern und steht unter der Leitung von Rainer Welzel. Er kommt zwei- bis dreimal im Jahr zusammen. Ziel des Ausschusses ist die rechtspolitische Bewertung aktueller arbeitsrechtlicher Gesetzesvorhaben aus Sicht der unternehmerischen Praxis. Es werden Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Positionen erarbeitet. Hierzu geht der Ausschuss in den Austausch mit der Politik.