Lohnzusatzkosten - Sozialversicherungsbeitrag unter 40 %

Steigende Lohnzusatzkosten verteuern Arbeit für die Unternehmen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit.

01.01.2024 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Alterung verursacht Finanzierungdruck

Die Bevölkerung im Alter von 65 und älter steigt von aktuell rund 19 Millionen bis 2040 auf über 23 Millionen. Gleichzeitig verringert sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren um ca. 7 Millionen auf rund 42 Millionen.

Dieser demografische Wandel setzt die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unter starken Finanzierungsdruck, denn deren Einnahmen werden im Umlagesystem überwiegend aus Beiträgen und damit von Arbeitnehmern und Unternehmen finanziert. Die Rentenversicherung erhält zusätzlich über 100 Mrd. € aus Steuermitteln, die Krankenversicherung im Jahr 2023 rund 16,5 Mrd. €. Allein diese beiden Zuschüsse beanspruchen schon heute rund ein Viertel des Bundehaushalts.

Die Ausgaben aller Sozialversicherungen einschließlich Arbeitslosen- und Unfallversicherung beträgt über 800 Mrd. € (2022). Der hierfür erforderliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag liegt 2023 erstmals seit 11 Jahren wieder über 40 %. Doch selbst ohne weitere Leistungsausweitungen wird dieser auf rund 50 % im Jahr 2040 ansteigen (div. Projektionen, vgl. BDA 2020). Steigende Lohnzusatzkosten verteuern Arbeit für die Unternehmen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit, gleichzeitig verringert sich das Nettoeinkommen der Beschäftigten und damit Spar- und Konsummöglichkeiten.

Was braucht die Wirtschaft?

Wettbewerbsfähige Arbeitskosten und genügend Fachkräfte

Die Ausgaben für Soziales müssen auch langfristig tragfähig bleiben. Das Fachkräftepotential am Beginn des Berufslebens, währenddessen und vor der Rente muss besser ausgeschöpft werden.

Was ist zu tun?

Sozialkosten begrenzen, Fachkräftepotential steigern

  • Mehr Vollzeitbeschäftigung fördern
    Viele Beschäftigte, vor allem Frauen, möchten ihre Arbeitszeit ausweiten. Damit dies auch gelingt, muss das Land die noch immer unzureichende Kinderbetreuungssituation entschlossen ausbauen.
  • Langzeiterkrankungen verhindern
    Die Rehabilitationsträger in Hessen müssen langfristige Erkrankungen besser verhindern bzw. für eine erfolgreiche Rehabilitation zurück an den Arbeitsplatz sorgen.
  • Frührente beenden
    Die abschlagfreie Frührente mit 63 bzw. 65 Jahren muss beendet werden, damit dringend benötigte Fachkräfte bleiben.
  • Gesundheit: Effizienzreserven heben
    Nicht benötigte Krankenhauskapazitäten sollten vom hessischen Sozialministerium abgebaut, überzählige Arztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung aufgekauft werden. Effizienzreserven durch Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen genutzt werden.
  • Arbeitslosenversicherung: Kernaufgaben
    Mit einer Arbeitslosengelddauer von max. 12 Monaten wird die Sucharbeitslosigkeit ausreichend abgefedert. Längere Bezugszeiten verfestigen Arbeitslosigkeit.

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

069 95808-200