Arbeits- und Sozialrecht

Welzel: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist ein weiteres Beispiel verfehlter Europapolitik. Die Umsetzung in nationales Recht muss bürokratiearm und praxistauglich erfolgen. Es braucht eine angemessene Übergangsfrist für Unternehmen

29.10.2025 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht war Thema des heutigen Arbeitsrechtsausschusses der VhU. Nachdem die Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ihre Arbeit abgeschlossen hat, ist mit einem neuen Referentenentwurf noch in diesem Jahr zu rechnen. „Die Unternehmen dürfen  in kritischen Zeiten wie diesen nicht mit Gesetzen überzogen werden, deren Erfüllung mit zusätzlicher exorbitanter Belastung verbunden ist“, so der Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses der VhU, Rainer Welzel. Unternehmen können sich nur mit einer angemessenen Übergangsfrist auf die neuen Regelungen vernünftig einstellen.

„Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht muss vor allem darauf geachtet werden, dass eine Übererfüllung der europäischen Richtlinie unterbleibt, die weder Arbeitnehmern noch Arbeitgebern etwas bringt und am Ziel der eigentlichen Norm vorbeigeht. Vielmehr müssen die Spielräume der Richtlinie für die Mitgliedsstaaten genutzt werden, um die bürokratische Belastung für die Unternehmen in Deutschland so gering wie möglich zu halten“, so Welzel weiter. Hierfür bedarf es eines flexiblen Gesetzes, das die tatsächlich vorhandenen Unterschiede in den Erwerbsbiographien und die Leistung einzelner Personen berücksichtigt.

Darüber hinaus sind Erleichterungen für tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber notwendig. Die Entgeltfestsetzung in deutschen Tarifverträgen erfolgt nach objektiven Kriterien und absolut geschlechtsneutral. Daher sollte es bei dem bewährten Schutz tariflicher Bestimmungen bleiben.

„Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, eine bürokratiearme Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu ermöglichen. Daran muss sich die Bundesregierung nun auch halten und messen lassen und einen praxistauglichen Referentenentwurf vorlegen“, sagte der Ausschussvorsitzende Rainer Welzel.

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